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    Die 12 Geschworenen
    Kritik der FILMSTARTS-Redaktion
    5,0
    Meisterwerk
    Die 12 Geschworenen
    Von Ulrich Behrens

    „I don't really know what the truth is.

    I don't suppose anybody will ever really

    know. Nine of us now seem to feel

    that the defendant is innocent, but

    we're just gambling on probabilities.

    We may be wrong. We may be trying

    to let a guilty man go free, I don't know. Nobody really can, but we have a

    reasonable doubt and that's something

    that's very valuable in our system.“

    (Geschworener No. 8)

    Es ist schwül, die Hitze macht allen Mühe, einen klaren Kopf zu bewahren. Selbst dem Richter ist dies anzumerken. Er fordert die Geschworenen auf, zu beraten und zu entscheiden, einen 18jährigen Jungen für schuldig oder unschuldig zu erklären, einen Jungen, dem es in seinem Leben nie sehr gut gegangen ist, der viel geschlagen wurde, ein Puertoricaner aus einem Viertel, in dem Armut und Gewalt ihre Spuren hinterlassen. Der junge Mann soll seinen Vater erstochen haben. Die Beweise scheinen erdrückend wie die Hitze an diesem Tag. Die zwölf Geschworenen, alle Männer, ehrbare Männer, die zum Teil schon des öfteren als Geschworene tätig waren, zum Teil aber auch das erste Mal, ziehen sich zurück in einen spartanisch eingerichteten Raum mit Waschraum nebenan. Der Ventilator funktioniert nicht. Auf dem langen Tisch liegen Zettel und Bleistifte.

    Sidney Lumet („Hundstage“, 1975; „Network“), der bis dahin nur für das Fernsehen gedreht hatte, gelang mit „12 Angry Men“, seinem ersten Kinofilm, 1957 ein durchschlagender Erfolg. Mit immerhin drei Oscar-Nominierungen und etlichen anderen Preisen begann Lumets Karriere als Regisseur – auch wenn der Film zunächst im Kino nicht die erwarteten Einnahmen zeitigte. Inzwischen gehört der Film jedenfalls zu den Klassikern der Filmgeschichte – ein kammerartiges Spiel, das sich (bis auf die Anfangsminuten) in einem Raum zuträgt, ein nur 96 Minuten dauernder Film, in dem Lumet den Eindruck erweckt, als ob sich alles in Realzeit abspielen würde.

    Das, was sich in diesen 96 Minuten zuträgt, ist so dicht, so intensiv, dass man am Ende den Eindruck hat, man habe selbst fast einen halben Tag in diesem Geschworenzimmer zugebracht. Die Dramaturgie des Films ähnelt tatsächlich sowohl der Form nach einem Theaterstück, als auch der Struktur nach einer klassischen Tragödie: ein „Held“ wird vorgestellt (gespielt von Henry Fonda), der begibt sich in erhebliche Schwierigkeiten (weil er anfangs als einziger für nicht schuldig stimmt), muss alle nur erdenklichen Probleme lösen (die anderen zum Nachdenken bringen und ihre Verantwortung fordern), bis am Schluss sich offenbart, welche Tragik einer der Geschworenen durchlebt hat.

    Alle Geschworenen scheinen davon auszugehen, dass sie innerhalb kürzester Zeit nach Hause gehen können. Denn bis auf den Geschworenen No. 8 (Henry Fonda), einen Architekten, stimmen alle für „schuldig“. No. 8 allerdings ist – trotz der erdrückenden Indizien – davon überzeugt – nein, nicht dass der junge Mann unschuldig ist, sondern dass erhebliche Zweifel an der Interpretation der Indizien gegen den Jungen bestehen. Dies ist der Ausgangspunkt und in gewisser Weise auch der Endpunkt des Films: berechtigte Zweifel an der Schuld dürfen, so No. 8, nicht zur Verurteilung eines Menschen führen: in dubio pro reo.

    Der andere Ausgangs- und Endpunkt des Films sind die Geschworenen selbst, ganz unterschiedliche Charaktere, von den zwölf Schauspielern exzellent gespielt. Der Film zeigt in bestechender Weise, wie die subjektiven, unterschiedlichen Mentalitäten der Geschworenen ihr Urteilsvermögen beeinflussen – und damit das Leben eines Menschen aufs Spiel setzen.

    Es lohnt sich ein Blick auf diese zwölf Geschworenen:

    No. 1, ein Rugby-Trainer, gespielt von Martin Balsam, leitet die Sitzung der Geschworenen. Er hält sich lange Zeit aus allem heraus, beschränkt sich auf eine Art Moderation und auf die verschiedenen Abstimmungen während der Auseinandersetzung.

    No. 2 (John Fiedler), ein unscheinbarer Bankangestellter, unsicher, anfangs kaum fähig, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

    No. 3 (Lee J. Cobb), ein harter Geschäftsmann, ja unbarmherziger Mensch, der so überzeugt ist von der Schuld des Angeklagten, dass ihn kein auch noch so überzeugender Einwand davon abbringen kann.

    No. 4 (E. G. Marshall), ein Makler, ein intelligenter, ruhiger und beherrschter Mann, der die Indizienkette gegen den jungen Mann für überzeugend hält, andererseits aber aufgeschlossen für stichhaltige Argumente ist.

    No. 5 (Jack Klugman), ein ruhiger, freundlicher Mensch, selbst unter ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen, aber unfähig, aus den Indizien auch Gegenteiliges herauslesen zu können.

    No. 6 (Ed Binns), ein zunächst ebenfalls von der Schuld des Jungen überzeugter Mann, den jedoch nach und nach die Zweifel überzeugen.

    No. 7 (Jack Warden), uninteressiert, gleichgültig, ein Egoist par excellence, der mit Zynismus reagiert, der nur eines im Kopf hat: das Baseballspiel am Abend nicht zu verpassen.

    No. 8 (Henry Fonda), der einzige, der die Aufgabe der Geschworenen (zumindest anfangs) ernst genommen hat, nur dann für schuldig zu plädieren, wenn die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei erwiesen ist, der aber erhebliche Zweifel an den Zeugen und Indizienbeweisketten äußert. Fonda spielt hier abermals die Rolle des ehrlichen, Wahrheit und Gerechtigkeit liebenden Amerikaners, die ihm lange Zeit auf den Leib geschnitten schien.

    No. 9 (Joseph Sweeney), ein alter, intelligenter Mann, aber eben auch ohne Erfahrung, geschlagen von der Beweisführung des Anklägers, einer, der als zweiter neben No. 8 für nicht schuldig plädiert und sodann wesentlich dazu beiträgt, Zweifel an der einzigen angeblichen Zeugin zu nähren.

    No. 10 (Ed Begley), unbeherrscht, in der Aufregung über das „Ausscheren“ von No. 8, fast kollabierend, überzeugt von der Schuld des Jungen wegen dessen Herkunft, nicht wegen der Indizien, voll von Vorurteilen gegen das Milieu, in dem der Angeklagte aufgewachsen ist.

    No. 11 (George Voskovec), ein aus der Schweiz stammender Uhrmacher, ein gründlicher Mann, einer, der sich nichts gefallen lässt, der präzise argumentieren kann wie No. 9.

    und No. 12 (Robert Webber), ein Mann aus der Werbebranche, teils uninteressiert, die Verantwortung nicht erkennend, die das Amt des Geschworenen ihm aufbürdet, schwankend, beeinflussbar.

    Allein schon diese Liste der Geschworenen lässt deutlich werden, wie kritisch dieses System der amerikanischen Justiz zu bewerten ist. Tagesstimmungen, Uninteressiertheit, Gleichgültigkeit, die Unfähigkeit, Fakten einzuordnen, Zeugen zu beurteilen, Details zu beachten usw. – wie im Verlauf der Handlung dann immer deutlicher wird. Um es nochmals zu bekräftigen. Die Geschworenen müssen in diesem Fall vor allem Indizien(ketten) und die Aussage einer Zeugin bewerten.

    Was spricht gegen den Angeklagten? Vor allem vier Punkte:

    1. Eine Frau mittleren Alters will durch die Fenster eines fahrenden Zuges den Mord auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise in der Wohnung von Täter und Opfer beobachtet haben.

    2. Ein alter Mann will in seiner Wohnung den Streit zwischen Täter und Opfer (dem Vater) gehört und den Angeklagten zur Tatzeit die Treppe hinunter laufen gesehen haben.

    3. Der Junge hatte am Tatabend ein angeblich in dieser Art seltenes Klappmesser gekauft, mit dem sein Vater ermordet worden sein soll.

    4. Das Alibi des Angeklagten ist unglaubwürdig. Er behauptete, zur Tatzeit im Kino gewesen zu sein, kann sich aber weder an den Titel des Films, noch an Schauspieler usw. erinnern.

    Damit sprechen gegen ihn nicht nur Indizien, sondern auch eine Zeugin. Gegen all diese Indizien und die Zeugin bringt No. 8 nach und nach Bedenken vor. Und Fondas im wahrsten Sinn des Wortes ehrbarer Geschworener erreicht auf seine nüchterne, aber ebenso engagierte, ruhige, aber ebenso bestimmte Art, dass allmählich auch andere Geschworene berechtigte Zweifel an der Schuld des jungen Puertoricaners äußern.

    Die Kamera Boris Kaufmans hält uns eh schon auf engem Raum fest. Während wir aber zu Anfang noch von oben auf den Raum und die sich versammelnden Geschworenen herabblicken, nähert sich Kaufmans Kamera immer mehr einzelnen Geschworenen oder kleinen Gruppen von ihnen. Mimik, Körpersprache und Dialoge beherrschen die Szenerie, nur selten unterbrochen von Pausen im Waschraum oder am Fenster, wo alle auf den erwünschten Regenguss warten, der die Hitze vertreiben soll. Diese bedrückende Atmosphäre korrespondiert mit der schwierigen, für den Angeklagten lebensgefährlichen Auseinandersetzung zwischen den Geschworenen. Durch den Einsatz verschiedener Linsen erreichten Lumet und Kaufman, dass das Zimmer anfangs groß, im weiteren Verlauf der Handlung aber immer enger wirkt. Dieser visuelle Effekt unterstreicht die sich zuspitzende Auseinandersetzung der Männer, aber auch, dass durch die Argumentation von No. 8 auch immer mehr andere Geschworene den Sinn ihres Tuns erst richtig begreifen, ihre Verantwortung erkennen und sich selbst und den anderen Fragen stellen, auf die sie zuvor nie gekommen wären – also die wachsende Dichte der Handlung, die in einer Art „Aneinander-Rücken“ der Personen zum Ausdruck kommt.

    Im Verlauf der Handlung wird auch deutlich, aus welch unterschiedlichen Gründen ein Jury-Mitglied nach dem anderen für „nicht schuldig“ plädiert. Während die einen ebenfalls in ihren Zweifeln bestärkt werden, sind andere nur Mitläufer, Schwankende oder bis zum Schluss Gleichgültige (wie No. 7). Daneben werden Vorurteile aufgedeckt oder auch private Probleme enthüllt, die einzelne Jury-Mitglieder in ihrer Entscheidung für „schuldig“ beeinflusst hatten.

    Die Tragik des Geschehens mündet im Zusammenbruch eines Geschworenen, der aus tiefer Enttäuschung aufgrund falscher Erziehungsvorstellungen und aufgrund daraus resultierender Rachegefühle bis zuletzt an seiner Entscheidung für „schuldig“ festgehalten hatte.

    Lumet gelang mit diesem Film ein eindringliches Plädoyer für Verantwortung, die Bedeutung von berechtigten Zweifeln an der Schuld (und damit an der Rechtmäßigkeit der Bestrafung) auch bei Bestehen der Ungewissheit, ob ein Angeklagter wirklich die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, und damit auch eine intensive Auseinandersetzung mit den kritischen Punkten des Jury-Systems. Daneben bleiben aber auch die im Film nicht weiter auftretenden anderen Beteiligten des Prozesses nicht außerhalb kritischer Einwände. Der Angeklagte hatte einen Pflichtverteidiger, der die Fragen von Jury-Mitglied No. 8 eigentlich hätte stellen müssen, dessen Unfähigkeit oder Unwillen als schlecht bezahlter Pflichtverteidiger ihn aber nicht dazu veranlassten, dies zu tun. Auf der Gegenseite ermittelte und interpretierte der Ankläger nur das, was zum Nachteil des jungen Mannes gereichte – wesentliche Voraussetzungen dafür, dass elf Jury-Mitglieder von der Schuld des Angeklagten überzeugt waren.

    Der Film ist bei MGM auch auf DVD erhältlich und bietet den Schwarz-Weiß-Film in einer überzeugenden Bild- und Tonqualität in fünf Sprachen (sowie Untertiteln in zehn Sprachen sowie in einer Fassung für Hörgeschädigte).

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