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    Darum lief ein Kult-Action-Kracher trotz FSK-18-Freigabe gerade ungekürzt um 20.15 Uhr im TV
    Markus Trutt
    Markus Trutt
    -Redakteur
    Filme, Serien, Videospiele. Markus brennt schon seit Kindertagen für so ziemlich alles, was über Bildschirme und Leinwände flimmert.

    Vor wenigen Tagen lief einmal mehr der Kult-Actioner „Lethal Weapon 4“ zur besten Sendezeit im Fernsehen – und das völlig ungeschnitten, obwohl er von der FSK eigentlich erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Wir erklären, wie es dazu kommen konnte.

    Man kennt das: Um ein größtmögliches Publikum zu erreichen, werden im Fernsehen gerne auch mal Filme zur Prime Time um 20.15 Uhr gezeigt, die eigentlich erst ab 16 oder gar ab 18 Jahren freigegeben sind. Das Problem bei der Sache: Zur besten Sendezeit dürfen zumindest in der Regel nur Inhalte ungekürzt gezeigt werden, die eine 12er-Freigabe haben, während 16er-Titel ab 22.00 Uhr und 18er-Titel ab 23.00 Uhr ungeschnitten laufen dürfen.

    Folglich wird bei Ausstrahlung höher eingestufter Filme um 20.15 Uhr dann meist die Schere angesetzt, um Gewaltspitzen zu entfernen und so eine Fassung ausstrahlen zu können, die den Anforderungen für eine niedrigere Altersfreigabe gerecht wird. Doch es gibt immer mal wieder Ausnahmen, so nun auch im Fall der bis dato letzten Fortsetzung der wegweisenden „Lethal Weapon“-Reihe:

    Am 8. Mai 2023 zeigte Kabel 1 „Lethal Weapon 4“ laut Schnittberichte.com bereits um 20.15 Uhr komplett ungekürzt und nicht etwa in der um 30 Sekunden gekürzten FSK-16-Kinofassung oder einer für zurückliegende Prime-Time-Ausstrahlungen angefertigten, um ganze vier Minuten erleichterten Version. Erstaunlich ist das deswegen, weil der Buddy-Cop-Actioner von 1998 in der Uncut-Fassung einst eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren bekommen hat, die an sich auch noch immer Bestand hat. Hier kommt nun aber die FSF ins Spiel...

    "Lethal Weapon 4" laut FSF ab 12

    Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ist quasi das TV-Pendant zur FSK. Und auch wenn für die Ausstrahlung von Filmen im Fernsehen meist die FSK-Freigabe als Grundlage für die Programmierung und eventuell nötige Anpassung von Inhalten dient, kann die FSF Ausnahmeanträge bewilligen und eine eigene Neuprüfung durchführen, die bei der Ausstrahlung dann eine höhere Gültigkeit besetzt.

    In der offiziellen Erklärung der FSF ist in diesem Zusammenhang zu lesen, dass von höheren FSK-Freigaben nur abgewichen werden darf, „wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren nicht mehr anzunehmen ist. Dies kann vor allem für Angebote gelten, deren Bewertung durch die FSK länger als 10 Jahre zurückliegt.“ Und Letzteres trifft nun auch auf den 25 Jahre alten „Lethal Weapon 4“ zu, den die FSF mittlerweile sogar mit einer 12er-Freigabe (!) einstuft (dasselbe gilt übrigens auch für den ersten „Lethal Weapon“, der schon zuvor trotz FSK-18-Siegel um 20.15 Uhr ungekürzt im TV lief).

    Die Erklärung der FSF

    In der offiziellen Erklärung der FSF zur neuen Einstufung von „Lethal Weapon 4“ heißt es: „Genrekonform beinhaltet der Film eine Reihe von Action- und Kampfszenen, die allerdings durch humorige Einlagen und Situationskomik durchzogen sind und somit den intensiveren Szenen die Schärfe nehmen. Dargestellte Gewalt wird weder verharmlost noch befürwortet und von den Polzisten nur reaktiv eingesetzt. Tendenziell problematische Szenen führen lediglich zu einem kurzen Erschrecken, jedoch nicht zu einer nachhaltigen Ängstigung ab 12-Jähriger. So werden auch kurzzeitig belastende Momente durch positive Ausgänge und Versöhnungen abgemildert.“

    Es ist übrigens nicht auszuschließen, dass auch die FSK die „Lethal Weapon“-Filme eines Tages noch mal neu prüfen und zu einem ähnlichen Schluss kommen wird. Sowas ist gerade bei neuen Heimkino-Auflagen gang und gäbe, muss dann aber vom jeweiligen Verleiher selbst angeleiert werden. Schon in der Vergangenheit gab es zahlreiche Beispiele, bei denen Filme, die einst ab 18 Jahren freigegeben wurden, lange Zeit auf dem Index standen oder gar beschlagnahmt waren, später eine Freigabe ab 16 bekommen haben (so etwa die Klassiker „Predator“, „Tanz der Teufel“ oder „Das Ding aus einer anderen Welt“, um nur einige wenige zu nennen). Schließlich sind die Sehgewohnheiten und die Medienkompetenz des Publikums in ständigem Wandel.

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