Filmstarts –
Roman Polanski konnte einen Erfolg beim Schweizer Bundestrafgericht erstreiten. Dieses hat seiner Beschwerde gegen die Ablehnung seines Haftentlassungsgesuchs durch das Bundesamt für Justiz stattgegeben. Damit ist der Weg für eine Entlassung gegen Kaution frei, die allerdings am heutigen Mittwoch definitiv nicht mehr erfolgen wird. Die Kaution ist auf 4,5 Millionen Franken (rund drei Millionen Euro) festgelegt. Dazu muss der Regisseur seine Ausweise abgeben und einen elektronisch überwachten Hausarrest antreten. Die Richter des Schweizer Bundesstrafgerichtes begründen ihre Entscheidung damit, dass eine Fluchtgefahr mit einer Kaution in dieser Höhe und den zusätzlichen Sicherungsmitteln durch einen elektronisch überwachten Hausarrest in Polanskis Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt sei.
Die Vergangenheit zeige zwar eine hohe Bereitschaft von Polanski zur Flucht und das Risiko einer solchen sei nach wie vor sehr hoch, allerdings dürfte eine solch hohe Geldsumme Polanski nach menschlichem Ermessen davon abhalten. Die festgesetzte Summe von 4,5 Millionen Franken entspreche nämlich einem „substantiellen Anteil“ des Vermögens des Filmemachers. Der Filmemacher sicherte zu, die Kaution nicht – wie erst angeboten - in Form einer Bankgarantie, sondern als Barkaution zu erbringen. Das Geld wird von einer französischen Bank gegen Absicherung durch Polanskis Pariser Wohnung beigebracht. Nach Ausführungen des Gerichts hätte eine Flucht von Polanski damit zur Folge, dass seine Familie ihr Obdach verlieren würde. Dies sei ein weiterer Grund für die Entscheidung, da man davon ausgehen könne, dass der 76jährige ein verantwortungsvoller Familienvater sei.
Das Gericht geht zudem davon aus, dass auch der Druck durch die Öffentlichkeit Polanski von einer neuerlichen Flucht abhalten werde. Diesem drohe ein ungemein großer Gesichtsverlust, wenn er sich erneut durch Flucht den Behörden entziehe.
Die Entscheidung kann allerdings durch die Schweizer Behörden noch innerhalb von zehn Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Solange das Bundesamt für Justiz nicht darüber entschieden hat, ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss Polanski noch auf eine Haftentlassung warten. Der Pressesprecher des Bundesamtes für Justiz sagte, dass eine Haftentlassung für Polanski noch am heutigen Mittwoch definitiv ausgeschlossen sei.
Eine erneute Verhaftung von Polanski nach seiner Freisetzung auf Kaution sei jederzeit wieder möglich, wenn dieser Anstalten zur Flucht trifft oder es die Umstände aus anderen Gründen erfordern.
Polanski wird seit 1978 von den US-Behörden per Haftbefehl gesucht. Er soll 1977 ein 13 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben. Nach Darstellung des Mädchens lockte Polanski sie unter dem Vorwand, sie für ein Modemagazin fotografieren zu wollen, in das Haus von Schauspieler
Jack Nicholson. Er flößte ihr nach ihrer Aussage unter anderem Champagner ein, danach machte er Oben-ohne-Fotos von ihr, bis er zu ihr in den Whirlpool stieg und sie vergewaltigte.
Polanski versuchte einer Haftstrafe zu entgehen, indem er sich des Vorwurfs, sich für ungesetzlichen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen zu interessieren, schuldig bekannte und sich in psychiatrische Behandlung begab. Als er erkannte, dass der zuständige Richter ihn dennoch höchstwahrscheinlich zu einer Haftstrafe verurteilen würde, floh er aus den USA nach London und von dort schließlich nach Paris. Die US-Justiz versucht seitdem, seine Auslieferung zu erreichen. Da Polanski allerdings auch die französische Staatsbürgerschaft inne hat, wurde er von den dortigen Behörden nicht ausgeliefert. Seitdem hielt er sich nur noch in Ländern auf, bei denen er keine Auslieferung befürchtetn musste und kehrte deshalb zum Beispiel auch nie mehr nach Großbritannien zurück. Wegen einer drohenden Verhaftung, reiste Polanski auch nicht zur Oscar-Verleihung 2003, wo er in Abwesenheit als bester Regisseur für "
Der Pianist" ausgezeichnet wurde.
Am 26. September 2009 wurde er bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet und sitzt seitdem dort in Auslieferungshaft. Polanski war in die Schweiz gereist, weil er auf dem Zürcher Filmfestival das "Goldene Auge" für sein Regie-Lebenswerk entgegen nehmen wollte.