Filmstarts – Regisseur
Roman Polanski ("
Chinatown") hat eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Zweite Bezirksberufungsgericht Kaliforniens verwarf am gestrigen Montag seinen Antrag, das Verfahren gegen ihn in seiner Abwesenheit wegen schwerer Verfahrensfehler in der Vergangenheit einzustellen. Allerdings gibt es in der 70 Seiten umfassenden Begründung der Entscheidung zum ersten Mal auch Punkte, die Polanski gefallen könnten. Denn das Gericht übte Kritik am bisherigen Vorgehen der kalifornischen Justiz in den Fall und kritisierte dabei das Verhalten eines mittlerweile verstorbenen, früher für den Fall zuständigen Richters und eines Staatsanwaltes.
Allerdings stellte das kalifornische Gericht klar, dass es das Hauptverschulden für die immense Dauer des Verfahrens bei Polanski liege. Dieser sei damals aus den USA geflohen statt gegen eine drohende Verurteilung vor Gericht gekämpft zu haben. Das Gericht forderte zudem, dass das Verfahren nun zügig vorangetrieben und abgeschlossen werde. Alle Parteien seien nun aufgefordert diese Angelegenheit in einem ordentlichen Verfahren und mit elementarer Fairness abzuschließen und auch die entsprechenden Fragen zu Fehlern in diesen Bereichen in der Vergangenheit aufzudecken.
Mit der Entscheidung ist nun klar, dass Roman Polanski nicht umhin kommt, sich in den USA persönlich vor Gericht zu verantworten. Allerdings sehen amerikanische Rechtsexperten nach der ersten Analyse des Begründungstextes gute Chancen für den Regisseur für ein sehr mildes Urteil.
Polanski wird seit 1978 von den US-Behörden per Haftbefehl gesucht. Er soll 1977 ein 13 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben. Nach Darstellung des Mädchens lockte Polanski sie unter dem Vorwand, sie für ein Modemagazin fotografieren zu wollen, in das Haus von Schauspieler
Jack Nicholson. Er flößte ihr nach ihrer Aussage unter anderem Champagner ein, danach machte er Oben-ohne-Fotos von ihr, bis er zu ihr in den Whirlpool stieg und sie vergewaltigte.
Polanski versuchte einer Haftstrafe zu entgehen, indem er sich des Vorwurfs, sich für ungesetzlichen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen zu interessieren, schuldig bekannte und sich in psychiatrische Behandlung begab. Als er erkannte, dass der zuständige Richter ihn dennoch höchstwahrscheinlich zu einer Haftstrafe verurteilen würde, floh er aus den USA nach London und von dort schließlich nach Paris. Die US-Justiz versucht seitdem, seine Auslieferung zu erreichen. Da Polanski allerdings auch die französische Staatsbürgerschaft inne hat, wurde er von den dortigen Behörden nicht ausgeliefert. Seitdem hielt er sich nur noch in Ländern auf, bei denen er keine Auslieferung befürchtetn musste und kehrte deshalb zum Beispiel auch nie mehr nach Großbritannien zurück. Wegen einer drohenden Verhaftung, reiste Polanski auch nicht zur Oscar-Verleihung 2003, wo er in Abwesenheit als bester Regisseur für "
Der Pianist" ausgezeichnet wurde.
Am 26. September 2009 wurde er bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet, saß dort erst in Auslieferungshaft und wurde mittlerweile in seinem Gstaader Chalet unter Hausarrest gestellt. Polanski war in die Schweiz gereist, weil er auf dem Zürcher Filmfestival das "Goldene Auge" für sein Regie-Lebenswerk entgegen nehmen wollte.
Sollte er in einem neuen Verfahren schuldig gesprochen werden, drohen ihm als Höchststrafe zwei Jahre Freiheitsentzug.