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    Vertragsklausel: J.J. Abrams hat das Recht die Veröffentlichung von "Star Wars 7" zu verschieben

    Ungewöhnlich viel Macht für den neuen "Star Wars"-Regisseur: Laut eines Berichts des Hollywood Reporters hat J.J. Abrams sich in seinem Vertrag das Recht einräumen lassen, den bislang geplanten Veröffentlichungstermin von "Star Wars 7" im Jahr 2015 zu verschieben, wenn dies nötig sein sollte.

    Dass Veröffentlichungstermine feststehen, bevor ein Regisseur oder gar eine Autor an Bord ist, ist bei großen Blockbustern keine Seltenheit mehr, sondern fast schon die Regel. Umso überraschender ist, dass ausgerechnet beim größten Franchise sich der Regisseur ein besonderes Recht ergattern konnte: J.J. Abrams, der mit seiner Firma Bad Robot "Star Wars 7" auch co-produzieren wird, hat sich laut eines Berichts des Hollywood Reporters nicht dazu verpflichtet, den geplanten Veröffentlichungstermin einzuhalten. Heißt: Der Regisseur darf den anvisierten Termin 2015 verschieben, sollte es nötig sein.

    Für die Fans dürfte dies eine großartige Nachricht sein, da somit Abrams und das Autorenteam um Michael Arndt ("Toy Story 3") und die "Berater" Simon Kinberg ("Sherlock Holmes") und Lawrence Kasdan ("Das Imperium schlägt zurück", "Die Rückkehr der Jedi-Ritter") nicht gehetzt werden, sondern sich die nötige Zeit für "Star Wars 7" nehmen können.

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