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    Das Ende von illegalen Streamingportalen wie Kino.to und Co.? Filmbranche reagiert positiv auf EuGH-Urteil

    Am gestrigen Donnerstag, den 28. März 2014, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Internetprovider den Zugang zu Seiten sperren müssen, die das illegale Anschauen oder Herunterladen von Filmen möglich machen. Die Filmbranche reagierte positiv auf das Urteil, allen voran die Constantin Film Verleih GmbH, die zu den Klägern gehört.

    Es scheint als habe man endlich eine Handhabe gegen illegale Streamingportale wie Kino.to und Co. Der Europäische Gerichtshof nimmt die Internetprovider in die Pflicht, die "Vermittler, deren Dienste zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden" seien. Diese müssen nun dafür sorgen, dass ihre Kunden keinen Zugriff mehr auf illegale Streamingportale haben. Geklagt hatte unter anderem die Constantin Film Verleih GmbH, weil deren Filme "Wickie und die starken Männer" sowie "Pandorum" auf der mittlerweile aufgelösten Seite kino.to angeboten wurde, ohne, dass der Verleih dies erlaubt hatte.

    Constantin-Chef Martin Moszkowicz steht dann auch an der Spitze der positiven Stimme aus der Branche über das Urteil: "Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen, wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. […] Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte anbieten, für ihre Kunden zu sperren. […} daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie. […] Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen."

    In vielen europäischen Ländern wie z.B. in Großbritannien und Italien sperren schon Provider auf Anfrage von Rechteinhabern ihren Nutzern den Zugang zu Seiten mit illegalen Inhalten. Dies hat in den Ländern zwar zu einem Rückgang des Traffics auf diesen Seiten geführt, aber nicht zu einem Einbruch, da es diverse Möglichkeiten gibt, die Sperren zu umgehen. Wir dürfen gespannt bleiben, ob nun auch in Deutschland auf Grundlage des neuen Urteils nun wirklich die Internetprovider schnell dazu gebracht werden können, ihren Kunden den Zugang zu illegalen Streaming- und Downloadportalen zu verwehren und wie sich dies auswirkt.

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