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    Klage: "G.I. Joe"-Erfinder will die Rechte am Franchise mit Dwayne Johnson zurück und könnte so einen dritten Teil verhindern

    Der Streit um eine kleine Spielfigur könnte dem 100 Millionen Dollar Franchise „G.I. Joe“ ganz großen Ärger einhandeln und Konsequenzen für die Produktion von „G.I. Joe 3“ haben. Denn der Erfinder fordert seine Rechte zurück.

    Paramount Pictures

    In den 1960er Jahren erfand der heute 82-jährige Stanley Weston eine 30cm große Spielfigur, die Uniformen, Waffen und Embleme aller Zweige des US-Militärs trug, und unter dem Namen „G.I. Joe“ verkauft wurde. In den 1980er brachte der Spielzeughersteller Hasbro die Miniatursoldaten erfolgreich zurück in die Kinderzimmer. Schließlich wurde aus den Armee-Actionfiguren 2009 Kinohelden, als Regisseur Stephen Sommers „G.I. Joe – Geheimauftrag Cobra“ auf die Leinwand brachte. 2013 folgte mit „G.I. Joe 2: Die Abrechnung” die Fortsetzung und 2016 soll das Franchise mit Bruce Willis, Channing Tatum und Dwayne Johnson in die dritte Runde gehen. Nun erhebt Stanley Weston Anspruch auf sein Stück vom Kuchen: Er fordert die Rechte an seiner Erfindung aus den 1960er Jahren zurück, berichtet der Hollywood Reporter und könnte damit den driten Teil verhindern.

    Der Spielfigur-Erfinder versucht einen Vorteil aus einer Änderung des amerikanischen Urheber-Gesetzes in den 1970er Jahre zu ziehen. Diese gesteht dem Erfinder zu, 35 Jahre nach Vertragsabschluss die Rechte an seinem Produkt zurück zu verlangen. Oft wird in der Musikbranche von diesem Recht Gebrauch gemacht. Eine ähnliche Klage richtete 2013 der Erfinder der He-Man-Figur an Mattel. Damals gewann Mattel letztendlich die Klage, da es sich um eine Auftragsarbeit handelte, und der Schöpfer des Spielzeugs damit keinerlei Eigenanspruch auf die Rechte seiner Produkt-Idee erheben kann. Nun geht es also hauptsächlich um die Klärung der Frage, ob Stanley Weston die „G.I. Joe“-Figuren quasi privat erfunden hat oder ob er als Angestellter einer Vorgängerfirma von Hasbro arbeitete. Bisher bestreitet Hasbro, dass Weston einen Anspruch auf die Kündigung der Rechte an „G.I. Joe“ hat. Dazu beruft Hasbro sich auf die Tatsache, dass der Kläger keinerlei Möglichkeiten hatte, Prototypen der Action-Figuren ohne die Zusammenarbeit mit dem damaligen Hersteller zu realisieren. Sollte Weston jedoch den Fall vor Gericht gewinnnen, so würden Hasbros Rechte an „G.I. Joe“ im Februar 2020 auslaufen. Die Firma dürfte ab dann kein Merchandising zur Reihe mehr herstellen und verkaufen. Dies würde einen weiteren „G.I. Joe“-Firma langfristig weniger rentabel machen. Denn Hasbro kassiert mit den Filmen nicht nur kurzfristig durch Kinokassenerlöse, sondern vor allem mittel- und langfristig, weil z. B. mit jeder TV-Ausstrahlung auch das Spielzeug dazu wieder gefragter wird.

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