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    Copyright-Streit geklärt: Filmemacher dürfen "Happy Birthday" wieder kostenlos nutzen

    Es mag für einige absurd klingend, aber bislang durften Filmemacher den vielleicht bekanntesten Song der Welt nicht einfach so nutzen: Für „Happy Birthday“ mussten sie Geld an das Plattenlabel Warner/Chappell Music abdrücken. Das ist nun Geschichte…

    20th Century Fox

    Am gestrigen Dienstag (22. September 2015) traf ein amerikanischer Richter eine Entscheidung, die ziemlich große Auswirkungen auf die Filmbranche hat. Er erklärte, dass das Plattenlabel Warner/Chappell Music nicht die exklusiven Rechte an den Textzeilen des Klassikers „Happy Birthday“ besitzt. Bis dato behauptete Warner/Chappell Music, eine Tochter des Warner-Konzerns, diese exklusiven Rechte zu haben und forderte von jedem Filmemacher, der das Lied nutzen wollte, eine Lizenzgebühr. Nun könnte sich an die Entscheidung eine große Klagewelle anschließen, denn alle, die diese Lizenzgebühr in den vergangenen Jahren bezahlt haben, dürften sie nun zurückfordern.

    „Happy Birthday“ wurde im späten 19. Jahrhundert von den Schwestern Mildred und Patty Smith Hill erfunden. Die gaben später die Rechte an die Firma The Summy Company ab, die seit 1935 als offizieller Copyrightinhaber eingetragen ist. Warner/Chappell Music erwarb die Firma 1988 für 25 Millionen Dollar – auch bzw. gerade wegen der Rechte an „Happy Birthday“. Bislang ging man davon aus, dass Warner/Chappell Music noch für einige Zeit diese Rechte hat. In der Europäischen Union wäre das Copyright ohne die Entscheidung zwar bereits am 31. Dezember 2016 ausgelaufen, da es nach EU-Regelung 70 Jahre nach dem Tod des Autors (Patty Hill starb 1946) endet, aber in den USA, wo ohnehin noch mehr Geld damit zu verdienen ist, hätten Warner/Chappell Music noch einige einträgliche Jahre ins Haus gestanden. Hier hätte das Copyright ohne die Entscheidung noch bis Ende 2030 bestanden. In den USA laufen die Rechte seit einer Gesetzesänderung nämlich erst 95 Jahre nach der Eintragung aus.

    Nun entschied aber der Richter, dass sich die ganzen Coyprightansprüche nur auf das Piano-Arrangement des Liedes beziehen. Es sei nicht mehr zu ermitteln, dass sich die Eintragung 1935 auch auf die Textzeilen bezogen habe. Diese seien zum Beispiel bis in die 1930er Jahre in Schulbüchern genutzt worden, ohne dass die Hill-Schwestern dagegen vorgegangen seien. Gegen die Nutzung des Piano-Arrangements der Melodie seien sie dagegen vorgegangen. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass sich das Copyright nur auf diese spezielle Interpretation der Melodie, nicht aber auf den Text und das Lied als solches bezieht.

    Die Klage löste übrigens bereits 2013 die Dokumentarfilmerin Jennifer Nelson aus. Sie wollte eine Dokumentation über die Geschichte des Liedes drehen und sah nicht ein, dafür Geld zahlen zu müssen.

    Falls ihr also in den kommenden Jahren das Lied „Happy Birthday“ öfter in Filmen hören solltet, wisst ihr nun warum…

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