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    "Bei der FSK fürchtet sich niemand": Geschäftsführerin weist Kritik an zu lascher Altersfreigabe zurück

    In einem offenen Brief kritisierten Kinobetreiber die FSK aufgrund zu lascher Altersfreigaben. Nun antwortet Geschäftsführerin Christiane von Wahlert – und weist die Behauptungen entschieden zurück. Man handle nach bestem Wissen und Gewissen.

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    In der vergangenen Woche berichteten wir über einen offenen Brief dreier Kinobetreiber, in dem die FSK für zu niedrige Altersfreigaben getadelt wurde. Meinolf und Anja Thies sowie Lutz Nennmann stellten die Frage, ob sich die FSK-Verantwortlichen vor möglichen Konsequenzen fürchteten, wenn sie Blockbustern wie „James Bond 007 – Spectre“ eine Freigabe ab 16 Jahren statt eine FSK 12 gäben. Auf mediabiz.de antwortete nun Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK, ebenfalls in Form eines offenen Briefes auf die Kritik. Niemand würde sich fürchten, denn man handle nach bestem Wissen und Gewissen.

    Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) weist in dem Brief darauf hin, dass jede einzelne Entscheidung über die Altersfreigabe eines Films in einem demokratischen Verfahren oft kontrovers diskutiert werde. In diesem Prozess würden Filme von 285 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, unabhängig und völlig weisungsfrei beurteilt, bevor eine endgültige Altersfreigabe vergeben werde. Die FSK sei sich bewusst, dass sich geschmackliche Grenzen und ästhetische sowie technische Mittel ständig verändern, doch es läge nicht in ihrer Verantwortung, diese Entwicklung zu bewerten.

    Die Kinobetreiber aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hatten sich vor allem an der Altersfreigabe des Blockbusters „James Bond 007 – Spectre“ gestört, der nach ihrer Meinung aufgrund einer eindeutigen Folterszene eher mit einer FSK 16 hätte bedacht werden müssen und nicht mit einer FSK 12. In Deutschland erlaubt es die sogenannte Parental-Guidance-Regelung, dass auch Kinder ab sechs Jahren in Begleitung eines Elternteils ab zwölf Jahren freigegebene Filme sehen dürfen. Die SPIO weist in ihrem Antwortschreiben darauf hin, dass diese Regelung erst 2003 in das Jugendschutzgesetz aufgenommen und im Vorfeld intensiv diskutiert wurde. Hier werde das grundgesetzlich garantierte Erziehungsprivileg der Eltern respektiert.

    Davon abgesehen könne sich jeder Kinogast auf der Homepage der FSK und auch in der App über mögliche Freigabebegründungen informieren. Zum aktuellsten Bond-Abenteuer heißt es hierzu: „Der Film arbeitet mit einem klaren, für Kinder ab 12 Jahren leicht verständlichen Gut-Böse-Schema. Eine Überforderung oder Ängstigung kann ausgeschlossen werden.“ Abschließend animiert die FSK die Kinobetreiber zum permanenten Dialog, wie ihn die Organisation schon regelmäßig pflege. In Veranstaltungen mit Schulklassen und Jugendgruppen sowie während Hochschulseminaren werde in aufwändigen Medienkompetenzprojekten die mögliche Wirkung von Filmen besprochen.

    Den kompletten Brief der FSK gibt es auf der Webseite von mediabiz.de.

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