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    Verrückte Welt: Warum die "The Walking Dead"-Macher nun Fans verklagen wollen

    Spoiler sind nicht nur gemein, sondern auch kriminell – das meinen zumindest die Macher der Zombie-Serie „The Walking Dead“. Sie drohen mit Strafen, sollten Fans den großen Cliffhanger der sechsten Staffel vorschnell auflösen.

    AMC

    Im Fan-Forum The Spoiling Dead Fans scheinen viele gut informierte Serienzuschauer unterwegs zu sein, denn nicht selten trafen die auf der Seite geäußerten Vermutungen und Informationen aus nicht näher genannten Quellen ins Schwarze. Grund zu neuen, wilden Spekulationen lieferte natürlich das große Finale der sechsten Staffel von „The Walking Dead“, das am 3. April 2016 in den USA ausgestrahlt wurde: Negan (Jeffrey Dean Morgan) tötet eines der Mitglieder von Ricks (Andrew Lincoln) Gruppe und der Zuschauer tappt nun bis zum Start der siebten Staffel im Dunkeln, wen es denn nun erwischt hat. Und so soll es laut der Produzenten von „The Walking Dead“ auch bleiben!

    Laut eines Berichts von torrentfreak sollen die „TWD“-Macher den Betreibern von The Spoiling Dead Fans in einem Schreiben mitgeteilt haben, dass auf der Seite veröffentlichte Spoiler bezüglich des großen Cliffhangers rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden. Als Spoiler würden in diesem Falle nicht nur Informationen gelten, die die Mitglieder durch der Produktion nahestehende Personen erhalten haben wollen, sondern auch Fantheorien, die am Ende zutreffen. Laut torrentfreak soll es zuvor auf der Seite Ankündigungen gegeben haben, dass man die Identität der von Negan getöteten Person womöglich enthüllen würde.

    Die Spoiling Dead Fans sind nicht nur in ihrem Forum, sondern auch auf Facebook aktiv. Dort verkündeten die Moderatoren der Seite auch, dass die Anwälte von AMC sie tatsächlich in der Spoiler-Frage kontaktiert haben. Das Schreiben habe aber nicht etwa eine freundliche Bitte enthalten, das Opfer von Negan nicht zu verraten, sondern die Androhung eines Gerichtsverfahrens. In dem Facebook-Post heißt es: „Sie sagen, wie dürfen keine Vorhersagen über das Lucille-Opfer treffen.“ Lucille nennt Negan seinen mit Stacheldraht umwickelten Baseballschläger, mit dem er die Attacke im Staffelfinale ausübte.

    Selbst wenn es hier um die Vorhersage von Inhalten einer Folge geht, die noch gar nicht ausgestrahlt und womöglich noch gar nicht gedreht wurde, würde man mit dieser wohl das Copyright verletzen, auf das sich die Anwälte von AMC berufen. Die Informationen um kritische Entwicklungen in der Handlung der Serie unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und seien vom Copyright geschützt, heiße es in dem Brief von AMC, der torrentfreak laut eigenen Angaben in einer Kopie vorliegt. Sollten die entsprechenden Informationen trotz dieses deutlichen Hinweises veröffentlich werden, drohen eine Klage und Schadensersatzforderungen.

    Verwiesen wurde in dem Schreiben wohl auf eine Gerichtsentscheidung bezüglich der Serie „Twin Peaks“. In diesem Fall klagten die Produzenten der Serie gegen die Verfasser detaillierter Handlungszusammenfassungen bereits ausgestrahlter Episoden und bekamen Recht – die Publikation des konkreten Handlungsinhalts durch produktionsfremde Personen sei eine Urheberrechtsverletzung. Auf diese Rechtsgrundlage berufen sich nun auch die Anwälte von AMC im Falle von noch nicht ausgestrahlten Folgen. Inwiefern diese Grundlage tatsächlich auch auf veröffentlichte Theorien – im Unterschied zu durchgesickerten Informationen - über das zukünftige Geschehen anzuwenden ist, müsste zunächst noch geklärt werden.

    Die Betreiber von The Spoiling Dead Fans schreiben auf Facebook weiter, nicht über die finanziellen Mittel für einen solchen Prozess zu verfügen und somit wohl auf die Publikation empfindlicher Informationen verzichten zu müssen. Neugierige Fans müssen sich also weiter bis zum Herbst 2016 gedulden, wenn der fragliche Cliffhanger zum Start der siebten Staffel von „The Walking Dead“ regulär aufgelöst wird.

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