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    "Lockout"-Klage: Luc Besson muss noch mehr für sein Plagiat von "Die Klapperschlange" zahlen

    Vergangenes Jahr entschied ein Gericht, dass Luc Bessons „Lockout“ eine Kopie von John Carpenters „Die Klapperschlange“ ist. Damals wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Nach dem Berufungsverfahren wurde diese nun erhöht.

    Universum Film GmbH

    Der Klage von John Carpenter wurde im Oktober 2016 von einem Gericht in Frankreich stattgegeben. Demnach ist Luc Bessons Sci-Fi-Actioner „Lockout“ aus dem Jahre 2012 Kopie von seinem 1981-Werk „Die Klapperschlange“ (Originaltitel: „Escape From New York“). Damals wurde eine Zahlung in Höhe von 85.000 Euro festgelegt, die Besson an Autor und Regisseur Carpenter, Co-Autor Nick Castle und StudioCanal leisten sollte. Nach dem nun abgeschlossenen Berufungsverfahren zugunsten von Carpenter ist die Summe gestiegen, wie YahooMovies bzw. Agence France-Presse berichten. Demnach müsse Besson nun etwa 450.000 Euro an Carpenter und StudioCanal zahlen.

    Lockout“ und „Die Klapperschlange“ handeln beide von einem Schwerverbrecher, der in einem düsteren Zukunftsszenarium in eine Art Superknast geschickt wird, um jemanden zu retten. Im Original handelt es sich dabei um das Staatsoberhaupt der USA, in der Kopie um die Tochter des US-Präsidenten.

    Ein „Escape From New York“-Remake ist seit einiger Zeit in Planung, im Herbst 2016 wurde Neil Cross als Drehbuchautor verfasst. Seither ist es still geworden um das Projekt.

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