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    Neues EuGH-Urteil: Das illegale Streamen von Kinofilmen ist eine Urheberrechtsverletzung

    Bislang war es Rechtsprechung in Deutschland, dass das reine Streamen von Filmen durch Nutzer rechtlich keine Konsequenzen hat. Dies ändert sich nun durch ein neues EuGH-Urteil.

    20th Century Fox

    Wer aktuelle Kinofilme nicht im Lichtspielhaus seines Vertrauens schaut, sondern auf illegale Angebote aus dem Internet zurückgreift, muss mit der Gefahr einer Abmahnung leben. Bisher war die Rechtsprechung dabei in Deutschland in einem Punkt aber sehr freundlich gegenüber reinen Nutzern solcher illegalen Angebote. Wer über Filesharing und Torrents nicht nur Filme herunterlädt, sondern auch welche anbietet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss sich dafür verantworten. Wer aber dagegen nur einen Streamingdienst benutzt – bekannt war sehr lange Zeit kinox.to – begeht keine Urheberrechtsverletzung. Denn er speichert den Film (oder auch die Serie) zwar im Cache seines Computers, begeht also eine Vervielfältigung, doch da diese nur vorübergehender Zweck ohne eigene Bedeutung war, wurde eine Ausnahme gemacht. Damit ist es nun wohl vorbei.

    In einer Klage gegen einen holländischen Anbieter, der über seine Webseite das Streamen von Filmen und Serien ermöglichte, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass auch das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken als Vervielfältigung anzusehen ist, wenn man Kenntnis davon hatte oder gehabt haben müsste, dass das Abspielen illegal war. Dies dürfte bei Seiten wie kinox.to oder ähnlichen offensichtlichen illegalen Angeboten jederzeit der Fall sein. Wer dies also macht, setzt sich in Zukunft der Gefahr aus, abgemahnt zu werden.

    Der bekannte Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, Experte in Sachen Abmahnung wegen Filesharing, führt auf seinem Blog aber aus, dass das Risiko dahingehend überschaubar ist, dass es natürlich relativ schwierig sein dürfte, die IP-Adressen und damit die einzelnen Nutzer des Streams zu ermitteln. Zudem dürften die Forderungen deutlich niedriger ausfallen, als bei Filesharing-Verfahren, in denen die Datei / der Stream aktiv weiterverbreitet werden.

    Wir als Filmseite raten euch auch ohne das neue Urteil ohnehin schon immer: Greift auf das Kino zurück, auf Blu-ray und DVD, auf Amazon, Maxdome, Sky, Netflix und Co. oder natürlich auch die altbekannten TV-Sender. Genug Möglichkeiten, Filme und Serien legal zu sehen, gibt es ohnehin und mittlerweile muss man in den seltensten Fällen noch lange warten…

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