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    Illegales Streaming: Wir beantworten alle eure Fragen zur neuen Rechtslage nach dem EuGH-Urteil

    Der EuGH hat mit einem Urteil die bisherige Rechtsansicht in Deutschland zum Streaming über Seiten wie kinox.to und Co. verändert. Dazu erreichten uns viele Fragen, die wir nun beantworten wollen.

    7) Was ist überhaupt eine Abmahnung? Was kostet mich das?

    Eine „Abmahnung“ ist – wie einzelne User übrigens vermuteten / hofften – keine bloße Verwarnung, sondern mit Kosten verbunden. Seit einiger Zeit sind die dafür anfallenden Gebühren immerhin auf 150 Euro pro Verfahren gedeckelt. Dazu kommt der Schadenersatz für jeden konsumierten Film, jede Serie etc., der im Einzelfall ermittelt werden muss. Dabei geht es darum, was ein vergleichbares legales Angebot gekostet hätte. Unserer Einschätzung nach dürfte dieser Schadenersatz in einem Bereich von zwei Euro bei einer Serienepisode bis zu rund zehn Euro bei einem Film liegen. Aber Vorsicht: 150 € + 10 € hören sich vielleicht nach nicht so viel an, aber diese Kosten können sehr schnell explodieren. Kann einem das Schauen mehrerer Filme / Serien nachgewiesen werden, fällt der Schadenersatz (in unserem Beispiel die zehn Euro) für jeden einzelnen Fall an. Noch schwerer wiegt ein zweiter Punkt: Da die Filme noch von verschiedenen Rechteinhabern stammen könnten, wird zudem jeder sein eigenes Verfahren betreiben. Dann fallen auch die 150 Euro jedes Mal an. Zudem ist mit einer Abmahnung meist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. D.h.: Man verpflichtet sich, die rechtswidrige Handlung, hier z. B. das illegale Streamen eines bestimmten Films, nicht noch einmal zu tun. Verstößt man dagegen, muss man erneut zahlen, was noch einmal deutlich teurer wird als die anfänglichen 150+ Euro.

    8) Welche legalen Alternativen gibt es?

    Es gibt eine Vielzahl von legalen Alternativen. Neben Sky mit seinen Angeboten wie SkyTicket und den bekannten Konsorten wie Netflix, Amazon, Maxdome, Mubi u. v. m. gibt es auch kostenlose Anbieter. Bekannt ist zum Beispiel Netzkino.de, die zahlreiche Filme nicht nur über ihre Website, sondern auch über YouTube bereitstellen. Auch auf Clipfish.de gibt es zum Beispiel zahlreiche Filme und Serien mit Einwilligung der Rechteinhaber. Allerdings darf man bei diesen Anbietern natürlich nicht die aktuellsten Kinoblockbuster und Serien erwarten. Perlen, die etwas älter sind, lassen sich neben vielen Direct-to-Video-Produktionen aber schon finden.

    (Anm.: Die Aufzählung ist natürlich nicht vollständig. Es gibt so viele Anbieter, dass eine vollständige Liste nahezu unmöglich ist. Die Liste ist daher nur als beispielhafte Auswahl zu sehen).

    9) Wie kann ich meine Lieblingsserien auf Englisch schauen, wenn sie noch nicht in Deutschland erhältlich sind?

    Wenn es keine legalen Importmöglichkeiten gibt (zum Beispiel DVD/Blu-ray aus dem Ausland bestellen), dann leider gar nicht. Dann heißt es erst einmal warten. Allerdings hat sich die Landschaft in den vergangenen Jahren sehr zum Positiven entwickelt. Über Amazon, iTunes (und wie sie alle heißen) sowie bei HBO-Serien auf Sky bieten die Rechteinhaber mittlerweile zu fast allen in Deutschland bereits etablierten Serien neue Episoden direkt nach der US-Ausstrahlung im englischen Originalton an – teilweise sogar parallel zur US-Ausstrahlung. Der Autor dieser Zeilen kauft sich so jede Woche z. B. seine „Doctor Who“-Folge (bzw. hat den Staffel-Pass) oder die neueste Episode von „The Flash“. Selbst ein Free-TV-Sender wie RTL II zeigt „Prison Break“ nun wenige Tage nach US-Ausstrahlung, weil das Interesse anscheined groß genug ist.

    10) „Game Of Thrones“ bei Sky, „Tote Mädchen lügen nicht“ bei Netflix, „Taboo“ bei Amazon und die aktuellsten Blockbuster im Kino – wann gibt es endlich einen Streamingdienst, bei dem ich alles schauen kann?

    Ein solcher Dienst ist nicht in Sicht und wir glauben auch nicht, dass er kommen wird. Es deutet zwar vieles daraufhin, dass wir viele Kinofilme in nicht so ferner Zukunft auch ganz legal zum Kinostart streamen können, doch womöglich braucht man dann noch einmal einen neuen Anbieter, vielleicht sogar mehrere (wenn einzelne Verleiher ihr eigenes Ding machen). Man muss bedenken, dass Netflix, Amazon und Co. Konkurrenten sind. Jeder versucht, Inhalte für sich exklusiv zu bekommen, um die Kunden zu sich zu locken. Entweder lässt man dafür Filme und Serien für sich exklusiv produzieren oder kauft sich exklusive Lizenzen. Warum sollte einer dieser Anbieter zurückziehen und dem Konkurrenten seine Werke überlassen? Und wer darüber klagt, sollte auch bedenken, dass „Konkurrenz belebt das Geschäft“ nicht nur ein Spruch ist. Die Konkurrenzsituation äußert sich nicht nur in moderaten Preise und kostenlosen Probemonaten, sondern zeigt sich vor allem auf der kreativen Seite. Netflix, Amazon und Co. produzieren so viele Filme und Serien für die verschiedensten Geschmäcker schließlich nicht zum Spaß. Sie wollen gerade mit diesen Projekten dafür sorgen, dass sich die Nutzer für sie und nicht für den Konkurrenten entscheiden.

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