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    Streit um "Fack Ju Göhte": Darum beschäftigt sich heute ein EU-Gericht mit der Filmreihe

    Die „Fack Ju Göhte“-Filme mit M’Barek sind dafür bekannt, humortechnisch in alle Richtungen auszuteilen. Heute allerdings wird es ernst: Das Gericht der Europäischen Union verhandelt darüber, ob der Titel der Reihe gegen die guten Sitten verstößt.

    Constantin Film

    Nach drei Wochen hat „Fack Ju Göhte 3“ in Deutschland schon mehr als 5 Millionen Menschen in die Kinos gelockt und bringt die Komödien-Trilogie um Elyas M’Barek als unkonventioneller Lehrer Zeki Müller damit zu einem umjubelten Abschluss. Trotz des großen Erfolgs ist für die Produzenten von Constantin heute jedoch Zittern angesagt. Bereits 2005 wollte sich das Filmunternehmen den Titel „Fack Ju Göhte“ beim damaligen europäischen Markenamt patentieren lassen, doch die Behörde lehnte den Antrag ab – mit der Begründung, der Titel verstoße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. Ein solcher Titel sei deswegen nicht schützenswert. Nun verhandelt am heutigen Tag das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg den Fall.

    Für die Richter gibt es dabei, worauf der General-Anzeiger hinweist, nach geltendem Recht drei Möglichkeiten: Das Verbot kann bestätigt, aufgehoben oder an das EU-Amt im spanischen Alicante zur erneuten Prüfung weitergeleitet werden. Für die Macher hängt davon ab, ob sie den Titel nun doch schützen können und wie weit sie in Zukunft verhindern können, dass mit dem Namen andere Geld verdienen. Ein Urteil noch am heutigen Montag ist nicht zu erwarten.

    Die Folgen eines Scheiterns vor Gericht

    Sollte Constantin vor Gericht scheitern, hat dies auf die Filme selbst keine Auswirkungen. Diese heißen weiter „Fack Ju Göhte“, denn der Titel ist selbst nicht rechtswidrig. Er wäre dann aber auch nicht geschützt, folglich könnten zum Beispiel Dritte den Titel nutzen, um damit Geld zu verdienen und zum Beispiel „Fack Ju Göhte“-T-Shirts verkaufen. Wenn Constantin den Titel erfolgreich schützen kann, dann kann der Begriff nur mit Zustimmung des Unternehmens gewerblich genutzt werden. Wer dann also Artikel mit dem Titel darauf veräußern will, benötigt der Zustimmung von Constantin, sprich: Er muss dem Unternehmen Geld zahlen.

    In den deutschen Kinos ist „Fack Ju Göhte 3“ (Kinostart: 26. Oktober 2017) derweil weiter ungebremst auf Erfolgskurs. Bereits seit vergangener Woche ist der Final Fack hierzulande der umsatzstärkste Film seit „Star Wars 7“.

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