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    Filmemacher fordern das Recht, den Kopierschutz zu umgehen und von Blu-rays zu rippen

    In den USA ist es wie auch in Deutschland verboten, den Kopierschutz zu umgehen und Filme von Blu-rays zu rippen. Getan wird es trotzdem oft und US-Filmemacher fordern nun sogar eine Erweiterung einer bereits existierenden Ausnahmeregelung.

    Blu-ray Group Deutschland

    § 95a UrhG regelt in Deutschland, dass es nicht erlaubt ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, was sogar strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn es nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch geschieht. Auch die Verbreitung von Programmen, die das ermöglichen, ist verboten. In den USA gibt es eine ähnliche Regel, die aber eine paar Ausnahmen vorsieht. Zum Beispiel ist es dort für das Herstellen von Lehrvideos erlaubt, sich Ausschnitte aus Filmen auch mit Umgehung des Kopierschutzes zu besorgen. Filmemachern geht diese Ausnahme nun nicht mehr weit genug. Sie fordern, dass es ihnen grundsätzlich erlaubt sein sollte, den Kopierschutz zu umgehen und sich Filmausschnitte durch das Rippen von Blu-rays zu besorgen.

    Die Seite torrentfreak.com berichtet, dass es deswegen nun einen Vorstoß von diversen Filmemacherverbänden gibt. Unter anderem die renommierte International Documentary Association, die Dokumentarfilmer in aller Welt unterstützt, steht hinter dem Vorschlag. Auch das seit 1979 existierende Independent Filmmaker Project, das jungen, unabhängigen Filmemachern hilft, ihre Werke an den Mann zu bringen, gehört neben einigen Filmschulen und Universitäten zu den größten Fürsprechern der Initiative. Diese kommt nicht zufällig gerade jetzt. In den USA wird gerade eine Änderung der Copyright-Regeln diskutiert.

    Abfilmen erlaubt!

    Laut torrentfreak.com stellt sich die Motion Picture Association Of America, der Verband der sechs großen amerikanischen Filmverleiher Disney, Fox, Paramount, Sony, Universal und Warner, momentan noch gegen eine Reform - mit für die Kritiker des aktuellen Systems wenig zufriedenstellender Begründung: Das US-Recht erlaube es den Filmemachern ja schließlich, die Blu-ray abzuspielen und mit Kameras oder ihren Handys die Bilder abzufilmen, wenn sie diese im Rahmen der sogenannten Fair-Use-Doktrin ausnahmsweise nutzen wollen. Auch die Nutzung normaler Bildschirmaufnahme-Software sei schließlich erlaubt.

    Aufgrund der Qualität solcher Aufnahmen dürfte das aber keine echte Alternative sein. Die Regisseure Steve Boettcher und Mike Trinklein, die mit ihrer Serie „Pioneers Of Television“ über bekannte TV-Persönlichkeiten bereits drei Mal für den Emmy nominiert waren, gehören zu den wenigen Filmemachern, die sich selbst öffentlich bereits positionieren. Sie erklären, dass die aktuelle Regel momentan zum Beispiel verhindere, dass sie ein aktuelles Projekt so umsetzen, wie es ihnen vorschwebt. Der Film sei nur teilweise eine Dokumentation und könnte so eventuell unter die bereits existierenden Ausnahmeregelungen fallen. Ihr Werk habe nämlich so viele dramatische Elemente, dass man rechtliche Schwierigkeiten befürchte und deswegen momentan nicht die Story schildern könne, die man erzählen wolle.

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