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    Vom EuG bestätigt: "Fack Ju Göhte" verstößt gegen die guten Sitten

    Constantin Film kann sich den Titel „Fack Ju Göhte“ nicht schützen lassen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Markenamts EUIPO bestätigt. Wir erklären euch, was das bedeutet...

    2017 Constantin Film Verleih GmbH / Matthias Neidhardt

    Nachdem im November 2017 die Verhandlung stattfand, entschied am heutigen 24. Januar 2018 das EuG, dass der Titel „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstößt. Der Titel sei „vulgär“ und daher nicht schützenswert, so die Richter. Diese führten zudem aus, dass man nicht darauf abstellen dürfe, dass junge Menschen den Titel kennen und ihn richtig einzuschätzen wissen. Es gehe darum, wie eine „vernünftige Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle“ reagieren würde. Wenn eine solche Person diesen Titel beim Einkauf auf einem Produkt sehen würde, dann würde sie ihn laut der Richter eben nicht automatisch mit dem Film in Verbindung bringen, wie die Anwälte von Constantin zuvor argumentiert hatten.

    Stattdessen folgt man der Argumentation des EUIPO. Dieses lehnte den Antrag von Constantin Film ab, den Titel für das Unternehmen zu schützen, weil er gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße. Bei dem Titel denke man sofort an den Kraftausdruck „Fuck You“, der eine vulgäre Beleidigung sei.

    Die Folgen der Entscheidung

    Für Constantin Film ist diese Entscheidung ein schwerer Schlag. Auf die drei Filme selbst hat der Prozess zwar keine Auswirkungen (diese heißen auch weiterhin „Fack Ju Göhte“), aber Constantin kann den Titel nun nicht exklusiv für bestimmte Merchandising-Marken nutzen. Die Filmschmiede wollte ihn zum Beispiel für Körperpflegeartikel, Schmuck, Kleidung, Spielwaren und sogar für einige Lebensmittel und Getränke schützen lassen. Artikel mit dem Titel hätten dann nur mit Zustimmung von Constantin (= Zahlung von Geld) veräußert werden dürfen.

    Bevor jemand aber nun auf den Gedanken kommt, zum Beispiel ein eigenes „Fack Ju Göhte“-Parfüm auf den Markt zu bringen, sei er an dieser Stelle noch gewarnt: Wenn ihr das unverkennbare Logo des Films, die Graffiti-ähnliche Gestaltung des Titelschrifzugs, dafür nutzt, dann könnt ihr euch nicht auf das neue Urteil berufen. Dann verletzt ihr nämlich Urheberrechte.

    Als letzte Möglichkeit bleibt Constantin nun noch der Weg zum ebenfalls in Luxemburg sitzenden Europäischen Gerichtshof (EuGH).

     

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