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    Europaweiter Kampf gegen Streaming: EU-Kommission verlangt von Internetfirmen, verstärkt gegen illegale Inhalte vorzugehen

    Europäische Internetanbieter und -portale sollen zukünftig härter gegen illegale Inhalte vorgehen, unter anderem mit Upload-Filtern und gemeinsamen Datenbanken bekannter illegal angebotener Inhalte. Zunächst sind die Maßnahmen allerdings freiwillig.

    Webedia GmbH

    Illegales Streaming über Seiten wie kinox.to und Co. sowie andere Urheberrechtsverletzungen sind im Internet – trotz einiger Fortschritte in den vergangenen Jahren – nach wie vor ein großes Problem und treffen die Rechteinhaber von medialen Inhalten empfindlich. Gegen das rechtswidrige Abrufen, Streamen oder Downloaden von Filmen, Serien oder auch Musik hat die EU-Kommission nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, allerdings zunächst nur in der Form von Empfehlungen. Dabei hat die Kommission allerdings klargemacht, dass auch verbindliche gesetzliche Regelungen inklusive angedrohter Sanktionen folgen werden, wenn die erzielten Fortschritte nicht zufriedenstellend sind (via Netzpolitik.org, Heise.de, ZDNet).

    Europäischen Internetanbietern und -portalen empfiehlt die Kommission eindringlich, ihre Bemühungen gegen illegale Uploads zu intensivieren. Dazu gehört, als illegal erkannte Inhalte zügiger als bisher zu löschen. Doch auch andere Maßnahmen sind geplant und angeregt, so etwa die Erstellung einer Datenbank, in der einmal als urheberrechtsverletztend erkannte Inhalte gespeichert werden. Das würde eine Löschung erleichtern, da im Anschluss nicht mehr in jedem (neuen) Einzelfall überprüft werden muss, ob es sich tatsächlich um zu löschende Inhalte handelt. Die europäischen Provider und Online-Plattformen sollen also zu einem proaktiven Kampf gegen illegale Inhalte animiert werden und nicht wie bisher nur reagieren, wenn sie konkret auf illegale Inhalte hingewiesen werden.

    Streitfall Upload-Filter

    Die großen Plattformbetreiber Facebook, YouTube, Twitter und Microsoft sind in der Vergangenheit bereits mit sanftem Druck dazu gebracht worden, in Eigenregie Uploadfilter einzurichten, um „terroristische“ oder „extremistische“ Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und deren erneutes Hochladen zu verhindern. Sowas ähnliches könnte nun auch für per Copyright geschützte Inhalte folgen.

    An dieser Stelle setzen allerdings auch die Kritiker der nun diskutierten Maßnahmen an: Zum einen wird bemängelt, dass hier Urheberrechtsverletzungen oder etwa auch Produktnachahmungen mit äußerst schwerwiegenden Verbrechen wie Terrorismus oder etwa Kinderpornografie in einen Topf geworfen werden. Da muss man aufpassen, dass sehr schwerwiegende Werkzeuge, deren Einsatz in gewissen Bereichen wie Kinderpornographie natürlich angemessen ist, anschließend ohne erneute Prüfung auch bei sehr viel weniger schlimmen Verstößen zum Einsatz kommen.

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    Auch aus anderen Gründen ist ein solcher Upload-Filter umstritten. Mahner sprechen von einer „maschinellen Zensur im Internet“, die womöglich auch gar nicht fein genug zwischen Inhalten unterscheiden könne: Was ist beispielsweise mit satirischen oder politisch unerwünschten Botschaften – auch gegen solche ist ein Einsatz von Upload-Filtern denkbar. Von solchen Horror-Szenarien einmal abgesehen, bestünde laut Kommentatoren die Gefahr des sogenannten Overblockings, was bedeutet, dass quasi „präventiv“ von Vorneherein zu viele (legale) Inhalte geblockt werden.

    Kosten für kleinere Firmen

    Während Internetriesen wie Facebook oder YouTube die Empfehlungen sicherlich auch umsetzen könnten (wenn sie denn wollten), würden kleinere Firmen hier sicherlich schnell an Kapazitätsgrenzen stoßen, gerade wenn es um die menschliche Prüfung von Inhalten oder das schnelle Löschen geht. Hierzu wurde nun angeregt, dass die größeren Konzerne den kleineren Firmen Unterstützung bieten sollen, etwa indem sie eine Datenbank mit geflaggten Inhalten erstellen und diese dann mit anderen teilen. Ob dies die Plattformen freiwillig tun würden, ist derzeit jedoch noch völlig unklar. Bei all den von der EU-Kommission mit Nachdruck empfohlenen Maßnahmen gilt aktuell noch das Freiwilligkeitsprinzip, jedoch deuten die Zuständigen in Brüssel nachdrücklich darauf hin, dass bei einer unzureichenden Umsetzung bald auch verbindliche Rechtsvorschriften erlassen werden würden.

    So oder so erklärte Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt: „Was außerhalb des Internets verboten ist, ist auch im Internet illegal.“

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