“The Running Man" hat eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen. Das bedeutet, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, den Film im Kino sehen dürfen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen selbst in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder eines Vormunds den Film laut FSK nicht im Kino sehen.
Auch wenn man Autor Stephen King meistens mit Horror-Geschichten in Verbindung bringt - das Werk des US-Autors ist doch wesentlich vielseitiger als man denkt, was auch die King-Verfilmung „The Running Man“ wieder vor Augen führt. Der dystopische Actionfilm geht auf den gleichnamigen Roman (zu deutsch aber auch als „Menschenjagd“ bekannt) von 1982 zurück, den King unter dem Pseudonym Richard Bachman veröffentlichte. Die Story wurde erstmals 1987 mit Arnold Schwarzenegger (dessen Gesicht als kleiner Gag die fiktive Währung in der Neuverfilmung schmückt) in der Hauptrolle verfilmt. Im Vorfeld wurde aber bereits signalisiert, dass sich Edgar Wrights Filmversion nicht als Remake der ersten Verfilmung, sondern in erster Linie als neue Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Roman versteht.
Das erste Mal wurde Regisseur Edgar Wright („Baby Driver“) mit einer Neuverfilmung von „The Running Man“ durch einen Tweet aus dem Jahr 2017 in Verbindung gebracht. Damals twitterte der britische Filmemacher, dass der Film für den er am liebsten ein Remake entwickeln würde, eben „The Running Man“ wäre. 8 Jahre später ist damit das Twitter-Gedankenspiel sogar wahr geworden.
Im Casting-Prozess für die Hauptrolle in „The Running Man“ setzte sich Glen Powell gegen seine Kollegen Ryan Gosling, Chris Evans und Chris Hemsworth durch, die sich alle mit Regisseur Edgar Wright trafen und ebenfalls in der engeren Wahl für den Part waren.