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    19 in Deutschland beschlagnahmte Filme, die unbedingt wieder freigegeben werden sollten

    Schluss mit der Zensur! Gerade wenn die Verbote so häufig die falschen Filme treffen!!!

    Ichi The Killer

    (Takashi Miike, Japan, Hongkong/Südkorea 2001)

    Mord, Folter, Wahnsinn und Gewalt: Das ist die Welt, die Japans Regie-Maestro Takashi Miike („Audition“, „Izo“) in seinem blutrünstigen Meisterwerk präsentiert. Durch seine explizite Gewaltdarstellung erlangte der Sadomaso-Yakuza-Mix eine große weltweite Fangemeinde, wobei der Film jedoch auch gleich in einer ganzen Reihe von Ländern verboten oder zumindest auf den Index gesetzt wurde.

    Auch in Deutschland wurde die 2006 von Raptor Film Entertainment veröffentlichte ungekürzte Version erst von der BPjM als strafrechtlich relevant eingestuft und dann 2008 wegen Verstoßes gegen § 131 StGB (Gewaltdarstellung) beschlagnahmt. Hierzulande kann man Miikes politisch unkorrektes Blutbad deshalb leider nur in einer um 13 Minuten gekürzten Fassung von I-On New Media sehen, was die gesamten künstlerischen Absichten des Films allerdings zunichtemacht: Immerhin geht es Miike mit seiner Manga-Verfilmung ja gerade darum, sein Publikum zu überwältigen und so die wahren Abgründe der Gewalt zu offenbaren – ein Film wie „Ichi The Killer“ darf nicht leicht zu goutieren sein, was er in der gekürzten Fassung aber weitestgehend ist.

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