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    Hoffnung für Netflix-Nutzer: Eine Preiserhöhung ist in Deutschland nicht mehr so einfach möglich
    Benjamin Hecht
    Benjamin Hecht
    -Redakteur
    Hat auf Netflix schon viele schöne Stunden verbracht: Zu seinen Highlights zählen die Sci-Fi-Dystopie „Black Mirror“ und die Comedy „Bojack Horseman“.

    Netflix hat in den USA mal wieder seine Preise erhöht. Nun befürchten auch deutsche Nutzer*innen, bald tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Ein inzwischen rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2019 könnte eine Preiserhöhung jedoch erschweren.

    Netflix

    Netflix hat die Preise in den USA und Kanada erneut erhöht. Kosteten die verschiedenen Abos zuvor noch 8,99 Dollar (Basis), 13,99 Dollar (Standard) und 17,99 Dollar (Premium), werden für Neukunden seit einigen Tagen stattdessen 9,99 Dollar, 15,49 Dollar und 19,99 Dollar fällig. In den kommenden Wochen werden auch Bestandskunden diesen Betrag leisten müssen. Für Netflix ist es die zweite Preiserhöhung innerhalb von 16 Monaten und einiges deutet daraufhin, dass der Streaming-Dienst auch in Deutschland versuchen wird, die Gebühren anzupassen.

    Denn betrachtet man die letzten Preiserhöhungen von Netflix, so wurden meist zeitgleich oder nur wenige Monate später auch hierzulande die Gebühren angezogen. Nach der US-Erhöhung im Oktober 2020 dauerte es gerade mal drei Monate, bis wir im Januar 2021 auch in Deutschland mehr für Netflix bezahlen mussten. Zuvor wurden die US-Gebühren im Januar 2019 angepasst, woraufhin der Streaming-Dienst ebenfalls drei Monate später (im April 2019) auch hierzulande teurer wurde. Und die Preissteigerung davor fand wiederum zeitgleich in den USA und Deutschland im Oktober 2017 statt.

    In den vergangenen Jahren waren die US-Preiserhöhungen von Netflix also immer auch Vorbote für Anpassungen der Gebühren in Deutschland. Doch eine Sache ist diesmal anders – und sie könnte uns vor der Netflix-Inflation schützen. 

    Netflix darf nicht mehr einfach so die Preise erhöhen

    Hoffnung liefert ein Beschluss des Bundesgerichtshofs. Laut einer dpa-Meldung aus dem Mai 2021 musste Netflix eine Klausel aus seinen Nutzungsbedingungen streichen, die es dem Streaming-Dienst in der Vergangenheit erlaubte, jederzeit beliebige Preiserhöhungen vorzunehmen: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst“ können sich gelegentlich ändern, hieß es darin. Abonennt*innen würden allerdings mindestens 30 Tage im Voraus informiert werden. Der Preisbildungsprozess sei hochkomplex und hinge von Angebot und Nachfrage sowie schwankenden Lizenzkosten ab, so die Verteidigung von Netflix.

    Im Dezember 2019 hatte jedoch das Berliner Kammergericht entschieden, dass eine solche Preisanpassungsklausel nur dann gerechtfertigt sei, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden, die dann auch im Einzelnen offengelegt werden müssten. Die Preise dürfen nur erhöht werden, wenn dadurch steigende Kosten gedeckt werden. Eine Anpassung der Gebühren zur bloßen Gewinnmaximierung sei nicht erlaubt.

    Netflix darf nicht einfach teurer werden: Deutsches Gericht stoppt Preiserhöhungen

    Netflix hatte das Urteil damals nicht akzeptiert. Eine Revision wurde jedoch nicht zugelassen und auch der Versuch, eine Revision mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde durchzusetzen, wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Seit dem Mai 2021 ist das Urteil des Berliner Kammergerichts rechtskräftig. Netflix muss nun also nachweisen, dass eine Preiserhöhung aufgrund konkreter steigender Kosten erfolgt, um in Deutschland die Gebühren erhöhen zu dürfen.

    Nun kann es natürlich trotzdem sein, dass Netflix die Preiserhöhung auch in Deutschland umsetzt, aber zumindest muss der Streaming-Dienst dafür eine neue Hürde nehmen, die es in der Vergangenheit noch nicht gab. Aktuell kosten die unterschiedlichen Netflix-Abos in Deutschland 7,99 Euro (Basis), 12,99 Euro (Standard) und 17,99 Euro (Premium). Ob das so bleibt, werden die kommenden Monate zeigen...

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