“Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba Infinity Castle - Teil 1" hat eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen. Das bedeutet, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, den Film im Kino sehen dürfen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen selbst in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder eines Vormunds den Film laut FSK nicht im Kino sehen.
Die Handlung von „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba Infinity Castle - Teil 1“ schließt direkt an die 4. Staffel der erfolgreichen Anime-Serie von 2024 an und ist nach „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba – The Movie: Mugen Train“ (2020) der zweite eigenständige Kinofilm (mal abgesehen von Kompilationsfilmen) der beliebten Fantasyreihe basierend auf den gleichnamigen Mangas von Koyoharu Gotoge.
Auch wenn man es sich in Deutschland vielleicht nicht ganz vorstellen kann wie beliebt die „Demon Slayer“-Reihe in Japan ist, aber „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba Infinity Castle - Teil 1“ ist bis dato nicht nur der erfolgreichste Kinofilm 2025 in Japan, sondern auch der dritterfolgreichtste Film in der Kinogeschichte des Landes. Auf Platz 1 ist übrigens der Vorgängerfilm „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba – The Movie: Mugen Train“, der 2020 alle Kinorekorde Japans brach.