“Etwas ganz Besonderes" hat eine Altersfreigabe ab 12 Jahren bekommen. Das bedeutet, dass nur Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind, diesen Film im Kino sehen dürfen. Kinder, die zwischen 6 und 11 Jahre alt sind, dürfen laut FSK den Film allerdings auch im Kino sehen, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder eines Vormunds sind.
Mit „Etwas ganz Besonderes“ legt die deutsche Nachwuchsfilmemacherin Eva Trobisch ihren dritten Spielfilm vor. Trobisch, die u.a. auch in New York und London Film studierte, fand sich nach der Premiere ihres letzten Filmes „Ivo“ (2024) auf der Liste der „10 Directors to Watch“ des US-amerikanischen Entertainment-Magazins Variety wieder.
Für Hauptdarstellerin Frida Hornemann handelt es sich bei „Etwas ganz Besonderes“, um ihre allererste Schauspielrolle, die die Jungschauspielerin direkt zu den Internationalen Filmfestspielen in Berlin beförderte. Hornemann wurde rein zufällig von Regisseurin Eva Trobisch entdeckt, als sie noch Schülerin war.