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    Zweite Staffel von Netflix-Hit-Serie soll kurz vor Start gestoppt werden: Darum klagen die Protagonisten
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Als zugelassener Rechtsanwalt interessiert sich Björn Becher auch für alle Filmthemen mit Jura-Bezug – von Justizfilmen über Fragen des Jugendschutzes bis hin Hollywoods Branchenprozessen.

    Am 17. November 2021 soll die zweite Staffel von „Tiger King“ anlaufen und eine der erfolgreichsten und meistdiskutierten Netflix-Serien 2020 weitergehen. Doch ein Ehepaar im Mittelpunkt der Doku-Hit-Serie will das kurz vorher noch verhindern...

    Netflix

    Carole und Howard Baskin spielten mit ihrem Unternehmen Big Cat Rescue eine große Rolle in der ersten Staffel von „Tiger King: Großkatzen und ihre Raubtiere“. Auch in der zweiten Season sind sie prominent vertreten, wie der Trailer deutlich macht. Doch der überraschte das Ehepaar selbst – und das reichte deswegen jetzt Klage ein.

    Wie unter anderem das Branchenmagazin TheWrap berichtet, zielt eine am gestrigen Montag vor einem Gericht in Florida eingereichte einstweilige Verfügung darauf ab, Netflix die für den 17. November 2021 geplante Veröffentlichung der zweiten Staffel „Tiger King“ zu verbieten.

    Dieser erste Eilantrag wurde aber umgehend und noch am gestrigen Montag abgewiesen. Die Begründung der zuständigen Richterin zielt unter anderem darauf ab, dass der gewünschte Eilantrag ohne Anhörung der Gegenpartei (also von Netflix und den Produzent*innen hinter dem Film) nur in außergewöhnlichen Fällen möglich sei. Ein solcher Fall sei hier nicht gegeben. Zudem verweist sie darauf, dass ein schneller Stopp der Serie unter Umständen gar nicht nötig sei, weil nicht zu erkennen sei, dass den Baskins durch die Veröffentlichung ein Schaden entstehe, der nicht anschließend auch durch Geld ausgeglichen werden kann.

    Vom Tisch ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht, doch bevor wir euch sagen, wie es weitergeht, wollen wir euch erst einmal den Grund der Klage der Baskins erläutern.

    Zustimmung nur zur einer (!) Dokumentation

    Die Baskins behaupten, dass ihr Vertrag mit der Produktionsfirma hinter der Doku-Hit-Serie nur die Nutzung des Materials für eine einzige Dokumentation beinhaltet. Dies sei mit „Tiger King“ erfüllt. „Tiger King 2“ sei nun eine neue Dokumentation, für die das aufgenommene Material nicht mehr genutzt werden darf.

    Während mit dem mittlerweile im Gefängnis sitzenden Joe Exotic und anderen schillernden Figuren wie Jeff Lowe nämlich für die zweite Staffel neu gedreht wurde, um auch den Fortgang ihrer Geschichten und die Auswirkungen des Netflix-Hits zu zeigen, verweigerten die Baskins ihre Mitarbeit an einer Fortsetzung. Schließlich hat ihr Ruf nach der ersten Season stark gelitten, was sogar so weit geht, dass viele Fans der Serie davon überzeugt sind, dass Carole Baskin ihren ersten Ehemann ermordet hat.

    Von den Baskins kommt daher in der kommenden zweiten Season nur altes Material aus den Aufnahmen zur ersten Staffel zum Einsatz. Laut ihren Angaben haben die Baskins selbst davon erst durch die Veröffentlichung des Trailers zur zweiten Staffel vergangener Woche erfahren, weswegen sie nun Klage einreichen.

    Die Veröffentlichung der aus fünf Episoden bestehenden zweiten Staffel von „Tiger King“ ist für den 17. November geplant. Netflix selbst hat noch nicht auf die Klage und die erste Entscheidung reagiert, doch mit der Entscheidung stehen die Chancen sehr gut, dass die Serie auch wie angekündigt erscheinen wird.

    Doch wie geht es nun vor Gericht weiter? Theoretisch haben die Baskins die Möglichkeit, mit neuen Argumenten die Richterin davon zu überzeugen, dass ihnen durch die Ausstrahlung ein so großer Schaden entstehen wird, dass dieser nicht durch Geld aufzuwiegen sei und die zweite Staffel daher doch noch gestoppt werden muss. Dies ist aber eher unwahrscheinlich. Wir gehen daher davon aus, dass die Baskins stattdessen auf Schadenersatz für die Verwendung des Materials klagen werden - also von Netflix und der Produktionsfirma Geld für ihre unfreiwillige Beteiligung an der zweiten Staffel verlangen. Dafür wird dann die Frage entscheidend sei, ob die „Tiger King“-Verantwortlichen das Material erneut nutzen durften.

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