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    Exklusiv: Darum bekam der deutsche Horror-Film "German Angst" im zweiten Anlauf doch noch eine FSK-Freigabe

    Im ersten Anlauf bekam "German Angst" von der FSK keine Freigabe, erst in der Berufung reichte es zum FSK-18-Label. Wir verraten euch exklusiv, wie die nun erfolgte Freigabe begründet wurde.

    Pierrot Le Fou

    Wer Filme in Deutschland für ein größeres Publikum veröffentlichen will, muss sie eigentlich der FSK vorlegen. Es besteht zwar keine gesetzliche Vorlagepflicht, aber die deutschen Filmverleiher haben eine entsprechende Übereinkunft erzielt, die meisten Kinos spielen zudem nur Filme mit FSK-Freigaben. Faktisch werden daher fast alle in Deutschland aufgeführten Kinofilme von der FSK geprüft.

    Im Fall des Horror-Episodenfilms "German Angst" der Regisseure Jörg Buttgereit ("Nekromantik"), Andreas Marschall ("Tears of Kali") und Michal Kosakowski ("Zero Killed") gab es dabei in der ersten Instanz eine Ablehnung. Der sogenannte Arbeitsausschuss, der aus fünf Prüferinnen und Prüfern besteht und mit einfacher Mehrheit entscheidet, lehnte die vom Verleih beantragte Freigabe ab 18 Jahren ab.

    Der Verleih legte aber Berufung ein. Über solche entscheidet der Hauptausschuss, der aus insgesamt sieben Prüferinnen und Prüfern besteht, von denen keiner an der Entscheidung der ersten Instanz beteiligt war. Der Hauptausschuss folgte in seiner Begründung für eine FSK-18-Freigabe im Wesentlichen einigen Punkten, die wir bereits in der FILMSTARTS-Kritik zu "German Angst", die kurz nach der ersten Ablehnung erschien, angemerkt haben. Dort stellen wir fest, dass es sich bei "German Angst" eben um "alles andere als dummdreistes Gemetzel" handelt. "Die Macher haben tatsächlich etwas zu sagen", heißt es dann auch in unserem Fazit, was nun auch der Hauptausschuss der FSK ausführt.

    In der uns exklusiv vorliegenden Begründung heißt es nämlich unter anderem, die "Botschaft des Films ist eine klare Absage an Gewalt als Konfliktlösungsmittel." Vor allem stellt der Hauptausschuss klar: "Die gezeigte Gewalt ist dabei nicht selbstzweckhaft inszeniert und für die Gestaltung des Filmes nicht prägend. Die Protagonisten, die Gewalt anwenden, entwickeln keine attraktive Vorbildfunktion."

    Zudem heben die Prüfer die Inszenierung hervor, die dazu beiträgt, dass man die brutalen Bilder nicht nur konsumiert, sondern hinterfragt: "Die stetige Fokussierung der Opfer durch die Kamera sowie der Distanz bildende Einsatz weiterer filmischer Mittel wie Schnitt und Musik fördern eine analytische Auseinandersetzung der Zuschauer mit den Gewaltszenarien."

    Dass "German Angst" mit seinen drastischen Szenen natürlich trotzdem erschüttern kann, eine Freigabe ab 18 Jahren daher angemessen ist, stellt die FSK auch in der Berufung noch einmal klar. So heißt es dort: "Für Kinder und Jugendliche wurde eine übermäßige emotionale Belastung sowie aufgrund noch nicht ausreichend ausgebildeter Reflexionsfähigkeit eine sozialethische Desorientierung als Wirkungsrisiko gesehen. Ansatzpunkte für eine weitergehende gefährdende Wirkung wurden nicht gesehen." Letzteres führt schlussendlich dazu, dass eine FSK-18-Freigabe erteilt wurde, denn diese wird u. a. bei einer weitergehenden gefährdenden Wirkung verweigert.

    Damit ist für "German Angst" der Weg frei. Momentan läuft der Horror-Episodenfilm bereits auf den Fantasy Filmfest Nights. Ab dem 7. Mai 2015 ist "German Angst" dann auch regulär in ausgewählten deutschen Kinos zu sehen, bevor es bereits ab dem 15. Mai 2015 diverse DVD- und Blu-ray-Veröffentlichungen des Horror-Schockers zu erwerben gibt.

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