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    Bund der Steuerzahler kritisiert Förderung für "Fack Ju Göhte 2"

    Der Bund der Steuerzahler hat mit scharfen Worten die staatliche Förderung für „Fack Ju Göhte 2“ kritisiert. Der Film sei von den Steuerzahlern subventioniert worden. Allerdings greift die Kritik weitestgehend ins Leere.

    Constantin Film

    Unter anderem auf der eigenen Facebook-Seite geht der Bund der Steuerzahler hart mit dem bislang noch erfolgreichsten Film des deutschen Kinojahres 2015 „Fack Ju Göhte 2“ ins Gericht. „Was glauben Sie: Wie viel haben Sie für 115 Minuten Kinospaß gezahlt? Nicht nur 6 oder 10 Euro fürs Ticket! Wir Steuerzahler haben diesen Film mit mehr als 1,24 Mio. Euro subventioniert“, heißt es da unter anderem. Vorgeworfen wird weiter, dass man ein Sequel finanziere, wo die Macher durch den schon unterstützten Vorgänger doch bereits genug Geld haben. „Es kann nicht sein, dass nach einem erfolgreichen ersten Teil auch noch der Nachfolger vom Steuerzahler subventioniert wird – übrigens der umsatzstärkste deutsche Filmstart aller Zeiten“, führt Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler gegenüber der Rheinischen Post so aus.

    Die Macher des Erfolgsfilms lässt die Kritik allerdings kalt. Martin Moszkowicz, Chef der Produktionsfirma Constantin Film, verwies darauf (via SpiegelOnline), dass „an den falschen Baum gepinkelt“ werde. Die Förderung erfolge schließlich automatisch für alle Filme, die zum Teil in Deutschland produziert werden – auch für amerikanische Blockbuster. Denn schließlich ist das „Kriterium für den DFFF, dass die Produktionswirtschaft in Deutschland gestützt werden soll und dass ein Vielfaches der jeweiligen Summe an zusätzlichem Steueraufkommen generiert wird.“

    Der Bund der Steuerzahler verkennt also in seiner Argumentation, dass durch die Förderung in den meisten Fällen deutlich mehr Steuereinnahmen generiert werden. Wie die Kollegen von Blickpunkt:Film weiter ausführen, werde zudem ignoriert, dass die Macher von „Fack Ju Göhte 2“ die aus Steuergeldern erfolgten Darlehen der Länderförderer anschließend auch wieder zurückzahlen mussten. Die Mittel der Filmförderungsanstalt, die daneben noch zur Verfügung gestellt werden, sind dagegen keine Steuergelder. Die FFA finanziert sich schließlich über die sogenannte Filmabgabe, die unter anderem Kinobetreiber, VoD-Anbieter und die Fernsehsender entrichten müssen.

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