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    Neue Corona-Regeln erklärt: Wann, wo und wie dürfen nun eigentlich die Kinos wieder aufmachen?

    Der Bund und die Länder haben sich auf eine fünf Schritte umfassende „Öffnungsperspektive“ geeinigt. Enthalten sind auch endlich die Kinos. Doch wann, wo und wie sie aufmachen, ist gar nicht so einfach verständlich. Der Versuch einer Erklärung...

    StudioCanal / CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM

    „Öffnungsperspektive in fünf Schritten“ heißt es auf der Seite der Bundesregierung über den Bund-Länder-Beschluss, der unter anderem auch den Kinos einen Zeitplan für die ersehnte Wiedereröffnung gibt. 

    Doch wann ist es eigentlich so weit? Wann können wir Blockbuster wie „Godzilla vs. Kong“ oder die zahlreichen Berlinale-Hits (siehe unsere Übersicht der neuesten Kritiken) auf der großen Leinwand sehen? Und wo? Und wie soll das genau ablaufen?

    Dass diese Fragen direkt aufkamen und selbst in der FILMSTARTS-Redaktion leichte Verwirrung herrschte, zeigt: Das System der Öffnungen ist nicht so ganz einfach zu verstehen.

    Deswegen wollen wir an dieser Stelle versuchen, euch möglichst genau zu erklären, wie ihr herausfindet, wann eure Kinos theoretisch wieder öffnen dürfen, wie das dann ausschaut und was für Probleme es dabei gibt (ob die Wiedereröffnungen überhaupt Sinn haben, da die zugrundeliegenden Inzidenzwerte vor kurzen noch als zu hoch galten, ist eine andere Frage).

    Vorab dazu das folgende Schaubild der Bundesregierung, mit dem die Öffnungsschritte illustriert werden sollen:

    Bundesregierung

    Wie ihr seht, befinden sich die Kinos neben weiteren Kultureinrichtungen wie Theatern, Konzert- und Opernhäusern im 4. Öffnungsschritt.

    Wann dürfen Kinos wieder öffnen?

    Das bringt uns zur Frage „Wann“. Denn der 4. Öffnungsschritt ist logischerweise erst nach dem 3. Öffnungsschritt möglich – laut der Regelung sogar erst 14 Tage nach Durchführung des 3. Öffnungsschritts und (!) wenn sich innerhalb dieser 14 Tage die 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region nicht verschlechtert hat.

    Ab dem 8. März 2021 können Länder den 3. Öffnungsschritt wagen. Das heißt im Umkehrschluss: Frühestens ab dem 22. März könnten Kinos im 4. Öffnungsschritt wieder Publikum empfangen. ABER:

    Diese Daten sind ein Stück weit theoretisch. Noch muss jedes Bundesland für sich festlegen, ob es überhaupt zum dritten Öffnungsschritt am 8. März kommt, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Und dieser dritte Öffnungsschritt ist auch nur dann möglich, wenn die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt. Und dann darf sich die Inzidenz auch 14 Tage nicht verschlechtern.

    Hier ein wichtiger Einschub: Da die 7-Tage-Inzidenz eine so wichtige Rolle spielt, wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten, wo ihr diese findet. Neben lokalen Medien, die sie eigentlich mittlerweile täglich veröffentlichen, hilft dabei am besten das Dashboard des Robert-Koch-Instituts. Denn dort könnt ihr für jeden Landkreis die 7-Tage-Inzidenz ganz einfach einsehen.

    » Hier geht es zum COVID-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts

    Wo dürfen Kinos wieder öffnen?

    Die Frage nach dem „Wo“ haben wir gerade schon ein wenig mitbeantwortet. Denn es wird von Bundesland zu Bundesland erst mal abweichende Regeln geben und am Ende sind dann die regionalen Inzidenzwerte wichtig.

    So gerne wir euch klarere Antworten geben möchten, können wir es derzeit einfach nicht. Es hilft hier nur, im Blick zu behalten, was in eurem Bundesland in den kommenden Tagen entschieden wird, wie eure lokalen Inzidenz-Werte sind und wie sie sich verändern.

    Wie dürfen Kinos wieder öffnen?

    Gerade Letzteres ist auch für das „Wie?“ ganz entscheidend. Denn die lokale 7-Tage-Inzidenz entscheidet auch ein Stück weit, welche Regelungen es beim Kinobesuch gibt.

    Ist diese über 50, aber unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen (wie aktuell in weiten Teilen Deutschlands) braucht ihr nämlich vor dem Kinostart einen tagesaktuellen (!) negativen Schnell- oder Selbsttest.

    Da die Selbsttests in Kürze in größerem Umfang als bislang noch verfügbar sein sollen, es diese Tests nicht nur bei Apothekern, sondern auch im Supermarkt geben soll, dürfte die Beschaffung nicht das große Problem sein, muss aber bedacht werden.

    Ist die 7-Tage-Inzidenz dagegen stabil unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, könnte der Kinobesuch ähnlich ablaufen wie vor der erneuten Schließung im Herbst, also mit geringer Auslastung, Abstand etc., aber ohne Test. Doch ganz sicher ist das nicht!

    Maske am Platz? Die Länder können nämlich abgeänderte Regelungen dazu festlegen – wie zum Beispiel eine Maskenpflicht am Platz, die bisher in einigen Kinos auch schon existierte, aber nicht flächendeckend. In einem sehr interessanten Eckpunkte-Papier des Umweltbundesamts zur „Durchführung von Kulturveranstaltungen unter Pandemiebedingungen“ wird von einer Maskenpflicht ausgegangen.

    In dem Papier wird übrigens ausführlich ausgeführt, wie sicher der Kinobesuch im Vergleich zu vielen sonstigen schon vorher möglichen Aktivitäten ist.

    Sonderfall Notbremse: Kinos schnell wieder dicht

    Auch wenn wir euch keine konkreten Daten nennen können, hoffen wir, dass der bisherige Artikel so verständlich ist, dass ihr in den kommenden Tagen und Wochen nachvollziehen könnt, ab wann Kinos bei euch theoretisch öffnen dürften.

    Ob sie das aber tatsächlich machen, ist eine andere Frage. Denn zum einen müsst ihr eine Besonderheit noch beachten: die Notbremse!

    Denn steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner*innen an drei (!) aufeinander folgenden Tagen in einem Land oder einer Region wieder auf über 100, geht es ab dem zweiten darauf folgenden Werktag wieder zur aktuellen Situation zurück – und die Öffnungsschritte laufen von vorne. Es kann also sein, dass Kinos nach einer Öffnung schnell wieder schließen müssen.

    Das Problem für die Kinos und die Filmlandschaft

    Dass Kinos nach einer Öffnung womöglich schnell wieder schließen müssten, ist aber nicht das einzige Problem, was dafür sorgen könnte, dass viele Kinobetreiber*innen ihre Türen erst einmal zulassen, auch wenn sie bereits theoretisch öffnen dürften.

    Denn klar ist schon: Mit dem aus Sicht der Infektionseindämmung sinnvollen Abstellen auf die regionalen Unterschiede bei der Verbreitung des Virus wird es fast zwangsläufig zu einem Flickenteppich kommen. Womöglich dürfen erste Kinos bereits am 22. März öffnen, in anderen Regionen aber womöglich selbst im Juni noch nicht.

    Das macht es für die Verleiher schwer, ihre Filme zu platzieren. Können die Filme nur in wenigen Kinos laufen, weil der Rest noch zu ist, gibt es weniger Geld zu verdienen, was angesichts der beschränkten Auslastung etc. ohnehin schon ein Problem ist.

    Viele Verleiher dürften also erst einmal zögern, ihre Filme herauszubringen, weswegen zum Beispiel der ursprünglich für Anfang April angesetzte Kinostart von „Mortal Kombat“ gerade verschoben wurde oder „Wonder Woman 1984“ nach langer Wartezeit dann erst einmal bei Sky zum Streamen erschien.

    Und den neuen Disney-Film „Raya und der letzte Drache“ gibt es nun auch ab Freitag mit VIP-Ticket bei Disney+.

    » "Wonder Woman 1984" auf Sky Ticket*

    » "Raya und der letzte Drache" auf Disney+*

    Die drei genannten Filme sollen weiter in die Kinos kommen, doch dass Filme vorab bei Streaminganbietern landen oder erst einmal ganz zurückgehalten werden, ist wiederum ein Problem für diejenigen Kinos, die vielleicht schon öffnen dürften.

    Denn ohne neues Filmangebot wird es vielen Kinos schwerer fallen, wieder Publikum in die Säle zu bringen. Das alles hat sich schon bei den lokal sehr unterschiedlichen Öffnungszeiten im Sommer 2020 gezeigt.

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