Es gibt nur wenige Filme, die verrückter und extremer sind als Takashi Miikes Verfilmung des gleichnamigen Mangas „Ichi The Killer“ von Hideo Yamamoto. Das japanische Regie-Enfant-Terrible verbindet hier einen komplexen Yakuza-Thriller mit schwarzem Humor, sexuellen Abgründen und derart drastischen Gewaltdarstellungen, dass der Film in Deutschland über viele Jahre einen besonders schweren Stand hatte. Während viele Fans den Film für ein Meisterwerk halten, werden sich auch zahlreiche Stimmen finden, die das Werk als unerträglich oder geschmacklos empfinden.
Jetzt gibt es eine Neuigkeit zu dem Yakuza-Splatter-Action-Thriller aus dem Jahr 2001. Wie das Portal Schnittberichte.com berichtet, wurde der bisherige Beschlagnahmebeschluss gegen die ungekürzte DVD-Fassung von „Ichi The Killer“ aufgehoben. Allerdings besteht die Indizierung des Films weiterhin, denn ein entsprechender Antrag auf eine Listenstreichung wurde abgelehnt.
Nicht mehr beschlagnahmt, aber weiter indiziert – das bedeutet es
In Deutschland erschien „Ichi The Killer“ bislang ohnehin nur gekürzt. In Österreich brachte das Label Raptor Film hingegen 2003 eine ungekürzte Veröffentlichung auf den Markt, die fleißig von Fans importiert wurde. Auch der Autor dieser Zeilen erwarb diese DVD direkt zum Release (und hat mittlerweile noch einige weitere Varianten des Films im Regal stehen). Doch diese Veröffentlichung wurde bereits 2005 von der Bundesprüfstelle indiziert. Später folgte sogar ein bundesweiter Beschlagnahmebeschluss wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs, der bestimmte gewaltverherrlichende oder die Menschenwürde verletzende Darstellungen erfasst. Damit war zwar der reine Privatbesitz von Erwachsenen weiter erlaubt. Es gab aber ein striktes Verkaufs- und Verbreitungsverbot.
Das fällt mit der Aufhebung jetzt erst einmal weg. Theoretisch kann „Ichi The Killer“ in Deutschland jetzt auch in einer ungekürzten Fassung wieder verkauft werden. Da diese aber weiterhin auf dem Index steht, ist das praktisch nicht so einfach möglich. Es gelten weiterhin weitreichende Beschränkungen hinsichtlich der Abgabe, der Präsentation, des Vertriebs und der Werbung. Eine ungekürzte Fassung von „Ichi The Killer“ darf zum Beispiel nicht in einem Laden ausgestellt, öffentlich beworben oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden.
Auch weil der Manga wieder aktuell ist, wurde die Listenstreichung abgelehnt
Für eine reguläre deutsche Neuveröffentlichung wäre daher der nächste mögliche Schritt eine Listenstreichung. Zu dieser wird es aber vorerst nicht kommen. Wie Schnittberichte.com in Erfahrung bringen konnte, wurde ein entsprechender Antrag durch einen deutschen Verleih, der den Film wohl neu veröffentlichen will, bereits im Juni 2026 abgelehnt. Wenn es euch interessiert, könnt ihr bei Schnittberichte.com sogar die 19 Seiten lange Begründung für die Ablehnung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz lesen.
Teil der Begründung ist eine angebliche neue Popularität der Manga-Vorlage. Da diese kürzlich in einer Neuauflage auf Deutsch erschienen ist, könnte der Film dadurch auch bei Jugendlichen in den Fokus geraten. Diese will man aber wohl schützen. Das Gremium sei daher zu der „Überzeugung gelangt, dass die im Film enthaltenen Gewaltszenen in ihrer visuellen und akustischen Darstellung auch nach heutigen Maßstäben als jugendgefährdend einzustufen sind.“ Diese Passagen seien „nach wie vor geeignet, verrohend auf Zuschauende zu wirken.“
Ein berüchtigter Film: Darum geht es in "Ichi The Killer"
Im Mittelpunkt steht Kakihara (Tadanobu Asano), ein sadomasochistisch veranlagter Yakuza-Vollstrecker, dessen Boss Anjo gemeinsam mit einer großen Geldsumme verschwunden ist. Kakihara glaubt nicht an eine gewöhnliche Flucht und beginnt, Mitglieder rivalisierender Gruppen auf zunehmend grausame Weise zu verhören.
Hinter dem Verschwinden steckt der geheimnisvolle Jijii (Shinya Tsukamoto), der den psychisch schwer traumatisierten Ichi (Nao Omori) manipuliert. Der auf den ersten Blick so schüchterne, unsichere und beinahe kindliche Mann kann zur nahezu unkontrollierbaren Tötungsmaschine werden, die unter den Gangstern regelrechte Massaker anrichtet. Das fasziniert Kakihara bald zunehmend, denn er glaubt, endlich den erhofften Gegner gefunden zu haben, der in der Lage ist, ihm die extremen Schmerzen zuzufügen, nach denen er sich sehnt.
"Ichi The Killer" ist mehr als bloß ein Splatterfilm
Es ist sicher unbestritten, dass „Ichi The Killer“ seinen Ruf den zweifellos extremen Gewaltdarstellungen verdankt. In vielen Ländern hat das zu Diskussionen, Verboten und Kürzungen geführt. Doch es ist nach Meinung des Autors dieser Zeilen falsch, Miikes Kult-Werk nur auf seine Schockmomente zu reduzieren. Der gefeierte Regisseur hat hinter der brutal-grotesken Oberfläche einen ziemlich vielschichtigen Film über Traumata, sexuelle Gewalt oder Manipulation gemacht. Besonders faszinierend ist, wie er fast alle Figuren als Täter und Opfer zeigt, die sich in einem Kreislauf aus erlittenem und selbst ausgeübtem Missbrauch befinden, aus dem sie kein Entkommen kennen. Stark ist zudem, wie Miike immer wieder die Erwartungen des Publikums unterläuft und mit verschiedensten Genres spielt. Nicht ohne Grund ist es neben „Audition“ der wohl bekannteste Film in der Vita des Regisseurs, der im Laufe seiner Karriere über 100 Filme gedreht hat.
Ob „Ichi The Killer“ trotz der Indizierung demnächst seine erste ungekürzte Veröffentlichung erfahren wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ist dies durch den Wegfall der Beschlagnahmung jetzt möglich.
Ein ganz anderer spannender Film aus Asien kommt derweil bald nach Deutschland. Mehr dazu gibt es im folgenden Artikel:
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