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    YouTuber wird wegen Video mit Filmanalyse über Stanley Kubrick verklagt

    Filmanalysen und intensive Auseinandersetzungen mit Regisseuren und ihren Werken sind auf YouTube sehr beliebt. Einem YouTuber droht nun aber eine massive Strafzahlung wegen eines seiner Videos.

    Warner Home Video

    Auf dem YouTube-Kanal Channel Criswell veröffentlicht ein junger „Möchtegern-Filmemacher“ (so die Selbstbeschreibung) Essays und Analysen über unterschiedlichste Filme wie „Taxi Driver“ und „Apocalypse Now“ oder auch über Regisseure wie die Japaner Hayao Miyazaki und Yasujirô Ozu. Darunter befand sich auch ein Video über Stanley Kubrick, wegen dem der YouTuber Lewis Bond nun eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 150.000 Dollar (plus Rechtsanwaltskosten) befürchten muss, wie er in einem Video bekanntgab:

    Lewis Bond verrät in dem Video nicht, wer ihn verklagt. Die Kollegen von Torrentfreak.com stellten aber Nachforschungen an und konnten in Erfahrung bringen, dass das Problem nicht die Filmszenen, sondern der Musikeinsatz ist. Verklagt wird der YouTuber nämlich von der Firma, die die Rechte an der Musik von Komponistin Wendy Carlos hält. Drei Stücke, die Carlos für „Uhrwerk Orange“ und „Shining“ komponierte, werden in dem Video, das auf dem Hauptkanal von Bond nicht mehr verfügbar ist (allerdings an anderer Stelle auf der Videoplattform sehr einfach zu finden ist), genutzt.

    Laut Torrentfreak.com wird in der Klageschrift ausgeführt, dass mit einer kurzen Ausnahme die Musik nicht unter die passenden Filmbilder gelegt ist, sondern in Verbindung mit nicht zusammenhängenden Ausschnitten aus verschiedenen Kubrick-Filmen eingesetzt wird. Zudem diskutiere Bond nicht die Musik in seinen Videos selbst.

    Damit spielt die Klägerseite wohl vor allem auf die Fair-Use-Doktrin im amerikanischen Urheberrecht an, mit der unter anderem die Nutzung für Zitate (und übrigens auch Parodien) erlaubt ist. Wenn man aber zu dem Schluss kommt, dass Bond die Musik nur eingesetzt hat, damit sein Video besser wirkt, nicht aber, weil er sie (im Gegensatz zu den Filmszenen) dazu benötigt, um seine Ausführungen zu belegen und zu begleiten, dürfte es schwer werden, die Nutzung als Zitat anzunehmen.

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