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    Verbotener Horrorfilm Uncut im TV: Nun gibt es richtig Ärger
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Seit mehr als 20 Jahren schreibt Björn Becher über Filme und Serien. Hier bei FILMSTARTS.de kümmert er sich um "Star Wars" - aber auch um alles, was gerade im Kino auf der großen Leinwand läuft.

    Als ARTE im Januar den legendären Horror-Klassiker „Zombie 2 - Day Of The Dead“ alias „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ ungekürzt ausstrahlte, verwundert dies nicht nur uns. Nun hat die Sache ein juristisches Nachspiel...

    United Film Distribution Company

    Zombie 2 - Day Of The Dead“ alias „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ ist in der ungekürzten Version in Deutschland indiziert. Entsprechende Fassungen des Horrorfilms wurden obendrein sogar beschlagnahmt. Daher sorgte eine ungekürzte Ausstrahlung auf ARTE in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2022 auch bei uns für große Verwunderung. Der Film wurde damals sogar vorher schon ungekürzt in die Mediathek des Senders gestellt.

    Gab es leise, still und heimlich eine Neuprüfung? Nein, ARTE unterlief damals ein Fehler, wie der deutsch-französische Kultursender kurze Zeit später in einer Stellungnahme einräumte. Wir hegten damals die Hoffnung, dass die Ausstrahlung auf ARTE vielleicht eine neuerliche Diskussion darüber in Gang setzt, ob es nicht einmal Zeit wäre, die Beschlagnahmung doch aufzuheben. Konsequenzen gibt es nun tatsächlich – allerdings andere...

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt

    Denn wie die taz berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Im Raum steht vor allem ein Verstoß gegen §131 des Strafgesetzbuchs, aber auch gegen die Regeln des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Die Ermittlungen richten sich gegen unbekannt. Ein TV-Sender selbst kann nicht das Ziel strafrechtlicher Ermittlungen sein. Diese müssen sich immer gegen Personen richten.

    Aktuell laufen diese Ermittlungen laut der taz gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft dürfte nun versuchen, herauszufinden, wer bei ARTE die Verantwortung dafür trug, dass der verbotene Horrorfilm ungekürzt im TV lief und in der Mediathek zu sehen war.

    Für die Ausstrahlung verantwortlichen Personen droht nach §131 StGB eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Sollte es keine entsprechenden Vorstrafen geben, wird eine solche aber regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt. Dass am Ende jemand wegen der Ausstrahlung des Horrorfilms sogar im Gefängnis landet, ist also eher auszuschließen.

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