Wegen übler Nachrede stand Oliver Pocher kürzlich vor Gericht. Nun einigte sich der Comedian mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin auf eine Zahlung von 15.000 Euro. Worum es genau ging, erfahrt ihr hier.
Oliver Pocher zieht über Influencerin her – und zahlt jetzt die Zeche
2020 führte Oliver Pocher das kontroverse Format „Bildschirmkontrolle“ ein. Dort rechnete der Comedian mit der Influencer-Welt ab – auf seine ganz eigene Art und mit spitzem Humor. Zwei Videos betrafen die Influencerin Anne Wünsche, zu denen Pocher sich negativ äußerte. So warf er ihr vor, unter anderem 96.000 Herz-Emojis als positive Rezeption erkauft zu haben.
Doch dann wurde ein Strafbefehl von 15.000 Euro gegen Pocher erlassen. Das Problem: Pocher hatte die Aussagen nicht selbst prüfen lassen, sondern sich auf die Belege eines Informanten verlassen. Die sollen sich als falsch herausgestellt haben, weshalb Pocher wegen übler Nachrede angeklagt wurde. Im Zivilprozess hat die Influencerin schon einen Erfolg für sich verbuchen können und erwirkt, dass Pocher seine Aussagen gegenüber ihren Likes nicht wiederholen dürfe.
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"Dann ist es auch beendet": So umgeht Pocher den Prozess
Da der Comedian Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es schließlich zum Strafprozess. Pocher sah den Prozess jedoch als nicht angemessen an und erklärte der dpa:
Bevor ich 15.000 in die Staatskasse zahle, zahle ich das lieber für einen guten Zweck. Dann haben alle noch zu Weihnachten was davon, und dann ist es auch beendet.
Tatsächlich kann Pocher damit das lange Strafverfahren verkürzen, wenn er die 15.000 Euro innerhalb von drei Monaten an eine wohltätige Organisation spendet. Dann wäre nämlich der ganze Prozess einfach beendet und der Comedian vermeidet damit eine mögliche Verurteilung wegen übler Nachrede. Damit umgeht er eine potenzielle Freiheitsstrafe und gilt auch weiterhin nicht als vorbestraft.