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    Gerichtsbeschluss zu Kinox.to: Vodafone darf seine Nutzer nicht mehr auf das illegale Streamingportal lassen

    Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht München dem Internetanbieter Vodafone Kabel verboten, seine Nutzer weiterhin die Seite Kinox.to ansteuern zu lassen. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen haben.

    Constantin Film

    Wie das IT-Portal Golem.de berichtet, hat Constantin Film (u.a. „Fack Ju Göhte“, „Dieses bescheuerte Herz“) beim Landgericht in München eine einstweilige Verfügung erreicht, die es dem Internetanbieter Vodafone Kabel untersagt, seinen Nutzern weiterhin einen Zugang zu der Internetseite Kinox.to zu ermöglichen. Kinox.to ist ein Portal, auf dem sich die Nutzer illegal bereitgestellte Filme und Serien anschauen können. Wer als Nutzer von Vodafone Kabel die Seite aufzurufen versucht, landet inzwischen nur noch auf einer Sperrseite von Vodafone mit dem Hinweis: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“

    Eine genaue Begründung des Beschlusses steht noch aus – außerdem handelt es sich eben zunächst einmal nur um eine einstweilige Verfügung, das eigentliche Hauptsacheverfahren würde erst noch folgen, wenn sich Vodafone Kabel nicht mit dem Verbot zufriedengeben will. Aber dass die Entscheidung mit Urheberrechtsverstößen zusammenhängt, liegt natürlich auf der Hand – zudem beruft sich Constantin offenbar speziell auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem April 2016, laut dem nicht nur das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten strafbar sei, sondern auch das Streamen solcher Inhalte. Das Urteil, laut dem nicht länger nur die Anbieter, sondern erstmals auch die Streaming-Konsumenten zur Rechenschaft gezogen werden können, ist von Fachjuristen scharf kritisiert worden und noch immer hochumstritten.

    Was bedeutet die einstweilige Verfügung für die Zukunft?

    Da das Vorgehen gegen Vodafone Kabel nun erst einmal von Erfolg gekrönt ist, werden Constantin Film und womöglich noch weitere Rechteinhaber sicherlich auch noch gegen andere Internetanbieter auf gleiche Weise vorgehen. Das ist übrigens insofern begrüßenswert, als dass die Filmverleiher nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof auch ihre Schlagrichtung weg von den Providern hin zu den einzelnen Konsumenten hätten verlagern können – nach dem Urteil ist es nun nämlich auch denkbar, einzelne User illegaler Streams mit Massenabmahnungen zu überziehen.

    Illegales Streaming: Wir beantworten alle eure Fragen zur neuen Rechtslage nach dem EuGH-Urteil
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