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    Ein US-Gericht muss jetzt entscheiden, ob zahlreiche Disney-Blockbuster zerstört werden

    Bei den Dreharbeiten zu mehreren Blockbustern soll die für die Motion-Capture-Aufnahmen verantwortliche Firma „gestohlene“ Software genutzt haben. Deshalb fordert der Kläger nun, dass alle so entstandenen Filme zerstört werden sollen.

    Disney

    Müssen „Avengers: Age Of Ultron“, „Guardians Of The Galaxy“, „Die Schöne und das Biest“, „Terminator: Genisys“ und „Deadpool“ zerstört und gelöscht werden? Über diese Frage muss sich der US-amerikanische Richter Jon Tigar derzeit tatsächlich Gedanken machen. Wie The Hollywood Reporter berichtet, wurde in den USA dieser Tage nämlich eine Klage zugelassen, in der die Produktionsstudios Disney, Paramount und Fox angegangen werden. Beim Dreh der oben genannten Blockbuster (und darüber hinaus noch bei weiteren Projekten) soll gestohlene Motion-Capture-Software zum Einsatz gekommen sein.

    Die klagende Softwarefirma Rearden konnte in einem früheren Verfahren bereits nachweisen, dass die Technikfirmen Shenzhenshi Haitiecheng Science, Technology Co., Ltd. und Digital Domain 3.0 (DD3) bei ihrer Arbeit ohne Erlaubnis von Rearden patentierte Software verwendet haben. Unter anderem ist die Firma DD3 verantwortlich für die Performance-Capture-Aufnahmen bei mehreren Marvel-Filmen, wo die fragliche Software offenbar zum Einsatz kam. Daher geht man nun auch direkt gegen die Studios vor, die von der Software profitiert haben sollen.

    Wer wusste was?

    In der aktuellen Klage macht Rearden den Filmfirmen den Vorwurf, dass sie von der Urheberrechtsverletzung gewusst haben und sich damit selbst mitschuldig machten. Richter Tigar ließ nun im Rahmen des Vorverfahrens schon einmal durchblicken, dass er nach derzeitiger Sachlage nicht davon ausgehe, dass Disney von fehlenden Rechten bei der beauftragten Firma wusste. Da es aber nicht ganz auszuschließen sei, lässt er die Klage erst einmal zu und wies sie nicht sofort ab, wie die Anwälte des Mäusekonzerns forderten.

    Bei Fox und Paramount war dieser Punkt wohl ohnehin weniger ein Problem. Denn es wird argumentiert, dass diese beiden Studios von der Copyright-Verletzung hätten Kenntnis erlangen müssen, als ihnen Arbeiten vorgelegt wurden, auf denen der Firmenname des Klägers stand. Diesem Vorwurf muss der Richter nun nachgehen.

    Der aktuelle Stand des Verfahrens

    Die Frage nach dem, was Disney, Paramount und Fox wussten, steht nun im Mittelpunkt des Verfahrens. Da die Klage nun zugelassen ist, folgt eine Beweisaufnahme. Der Anwalt des Klägers kündigte dazu schon an, dass er nicht nur am Film beteiligte Techniker und sonstige Crew-Mitglieder sondern auch Schauspieler als Zeugen laden will, um zu beweisen, dass alle wussten, dass eine Software des Klägers zum Einsatz kam. 

    Danach muss entschieden werden, wie weit den Filmfirmen die Handlung der beauftragten Firma zuzurechnen ist. Zudem muss das Gericht noch feststellen, ob sich Disney, Paramount und Fox durch die Verwendung der nicht lizensierten und somit illegal eingesetzten Software einen finanziellen Vorteil verschafft haben. Dies ist nach der Klagezulassung nicht auszuschließen und wohl eine niedrigere Hürde.

    The Walt Disney Pictures

    Eine Niederlage musste der Kläger aber schon einstecken. Ursprünglich vertrat er die Ansicht, dass er automatisch die Rechte an den mit seiner Software entstandene Figuren erworben habe und dadurch für den Einsatz von Rocket Raccoon oder dem Biest aus „Die Schöne und das Biest“ zu bezahlen sei. Dem schob der Richter aber bereits im Februar 2018 einen Riegel vor. Da diese Figuren zum Großteil durch die Arbeit der Schauspieler und eben nicht vornehmlich durch die Software erzeugt worden seien, sei eine solche Argumentation des Klägers nicht plausibel.

    Dieser passte seine Klage daher an. Die Firma Rearden fordert in der neu eingereichten und nun zugelassenen Klage unter anderem, dass alle mit der Technologie gedrehten Filme vernichtet werden sollen.

    Wie realistisch ist die totale Zerstörung?

    Wahrscheinlich solltet ihr trotz der aktuell laufenden Klage jetzt nicht gleich euren örtlichen Elektromarkt leerkaufen und Blu-rays der genannten Filme als Geldanlage bunkern. Denn dass das Gericht der Forderung nach einer Vernichtung des Filmmaterials tatsächlich zustimmt, scheint auch bei einem Sieg von Rearden sehr, sehr unwahrscheinlich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Kläger diese Forderung nur mit in seine Klage aufgenommen hat, um eine maximale Drohkulisse aufzubauen und so bei einem eventuellen Vergleich die höchstmögliche Summe für sich herauszuschlagen. Trotzdem: Auf hoher See und vor Gericht ist ja bekanntlich jeder in Gottes Hand.

    Die 15 absurdesten Klagen in der Geschichte Hollywoods

    Hinweis: Dieser Artikel wurde überarbeitet. „Avengers 3: Infinity War“ ist – anders als in einer früheren Version dieses Artikels geschrieben – nicht Bestandteil der Klage. Die Klage ist schon länger anhängig, es gab ja auch den vorherigen Prozess gegen die Technikfirmen, welche die Software widerrechtlich nutzten. Ab da dürfte die Software natürlich nicht mehr zum Einsatz gekommen sein, denn dann könnte sich niemand mehr mit Nichtwissen rausreden.

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