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    "Tanz der Teufel" nicht mehr verboten: Sony erwirkt vor Gericht Aufhebung der Beschlagnahmung

    Die Liste der Filme, die in Deutschland bereits seit Jahrzehnten verboten sind, ist lang. Doch nun findet sich darauf ein Klassiker weniger: Sony Pictures Home Entertainment erwirkte vor Gericht die Aufhebung der Beschlagnahmung von „Tanz der Teufel“

    Sony Pictures Home Entertainment

    Seit „Tanz der Teufel“ am 10. Februar 1984 in den (west-)deutschen Kinos anlief, beschäftigte die Horror-Groteske von Sam Raimi hierzulande Jugendschützer und Gerichte. Doch die lange und komplizierte Veröffentlichungsgeschichte von „Tanz der Teufel“ neigt sich nun langsam dem Ende zu: Sony Pictures Home Entertainment, die Fima, die aktuell die Rechte für die Heimkinoauswertung des Horrorfilms besitzt, erwirkte vor dem Amtsgericht Tiergarten Berlin eine Aufhebung der Beschlagnahmung.

    In der offiziellen Pressemitteilung von Sony heißt es dazu: „Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films 'Tanz der Teufel' (Originaltitel: 'The Evil Dead', 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt." 

    Damit ist „Tanz der Teufel“ allerdings noch nicht komplett von Verboten befreit, denn das deutsche Jugendschutzrecht ist kompliziert: Wird ein Film nicht von der FSK freigegeben (wie etwa „Tanz der Teufel“ anno 1984), kann er jederzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Eine Indizierung bedeutet, dass der Film nicht mehr öffentlich beworben und verkauft werden darf. In einem zweiten Schritt kann ein Gericht dann die bundesweite Beschlagnahmung eines indizierten Films anordnen. „Tanz der Teufel“ wurde etwa am 27. April 1984 indiziert und erst am 12. Juli 1984 auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt beschlagnahmt.

    Sony erwirkte bislang lediglich, dass die Beschlagnahmung aufgehoben wurde, nicht aber die Indizierung. Die Aufhebung der Indizierung könnte jedoch der nächste Schritt sein. Dazu heißt es in der Pressemitteilung weiter: „Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.“

    Ob „Tanz der Teufel“ tatsächlich auch vom Index gestrichen wird, ist aktuell natürlich noch nicht klar. Die Chancen stehen jedoch gut, schließlich urteilte das Amtsgericht Tiergarten, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen gewaltverherrlichenden Inhalt hat“, wie Sony mitteilte. Auch verschiedene Präzedenzfälle aus jüngerer Zeit sprechen dafür: So wurde etwa im Jahr 2014 Paul Verhoevens „RoboCop“ von 1987 vom Index gestrichen und erhielt dann eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren, „Und wieder ist Freitag, der 13.“ war sogar seit 1988 wie „Tanz der Teufel“ verboten, erhielt nach Listenstreichung jedoch kürzlich sogar eine Freigabe ab 16.

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