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    Jetzt kann er es ja zugeben: Taika Waititi hat sich illegaler Mittel bedient, um den "Thor 3"-Regiejob zu bekommen

    Wenn Regisseure Studios ihre Ideen pitchen, verwenden sie oft ein sogenannten Sizzle Reel, um den angestrebten Ton oder Look eines Projekts zu verdeutlichen. Dabei hat sich Taika Waititi allerdings nicht nur legaler Mittel bedient.

    Disney

    Es ist total normal, dass Filmemacher für ihre Studio-Pitches kurze Sizzle Reels zusammenschneiden, die aus Ausschnitten aus anderen Filmen oder sonstigen Videos / Artworks bestehen. So sollen die Studio-Verantwortlichen einen besseren Eindruck davon bekommen, was für einen bestimmten Tonfall oder was für einen speziellen Look ein Regisseur für das fragliche Projekt anstrebt: Begriffe wie „düstern“ oder „surreal“ sagen ja erst mal kaum etwas Spezifisches aus und bedürfen deshalb einer weiteren – auch visuellen – Erläuterung. Da diese Pitches in einem nicht-öffentlichen Rahmen stattfinden, ist die Verwendung fremder Medien auch nicht illegal – es wurde sogar kürzlich eine Initiative von US-Regisseuren mit dem Ziel gestartet das Rippen kopiergeschützter Blu-rays etwa zu diesem Zweck zu legalisieren.

    Was allerdings illegal ist und auch illegal bleiben wird, ist das Downloaden urheberrechtlich geschützten Materials aus dem Internet. Und wie Regisseur Taika Waititi („5 Zimmer Küche Sarg“) genau das gemacht, um sich die nötigen Ausschnitte zusammenzusammeln, die er dann in seinem Sizzle Reel für „Thor 3: Tag der Entscheidung“ verwendet hat. So gab er inzwischen in einem Interview mit dem Sender CBS Radio offen zu: „Ich habe kleine Clips und Einstellungen zusammengeschnitten, die ich illegal aus dem Internet per Torrent gerippt habe.“

    Thor 3: Tag der Entscheidung

    Offenbar nimmt der Neuseeländer selbst das Geständnis mit Humor – von ihm ja auch nicht anders zu erwarten: So macht Taika Waititi später im Gespräch selbst einen Gag darüber, dass man den fraglichen Part vielleicht doch noch aus dem Interview herausschneiden sollte. Und tatsächlich wird das Geständnis kaum Folgen haben, da das Material wie gesagt nur für einen Pitch und nicht etwa für die Erstellung eines eigenen neuen Werks verwendet wurde. Das hat schon damit zu tun, dass neben den Pitch-Empfängern niemand weiß, welches Material genau heruntergeladen wurde – und ohne Kläger auch kein Richter.

    Aber kleine Sünden bestraft der liebe Gott ja bekanntlich sofort: Vor einigen Tagen ist eine Streaming-Kopie von „Thor 3: Tag der Entscheidung“ wegen eines Absprachefehlers zwischen Apple und Vudu vorzeitig ins Netz gelangt – und wird nun auf verschiedenen Seiten schon Wochen vor dem offiziellen US-Heimkino-Release in den USA am 20. Februar 2018 illegal angeboten. Karma?

     

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