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    Bringt der "Avengers"-Rechtsstreit das MCU in Gefahr? Darum verklagt Marvel die Zeichner von "Iron Man", "Spider-Man" & Co.
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Als zugelassener Rechtsanwalt interessiert sich Björn Becher auch für alle Filmthemen mit Jura-Bezug – von Justizfilmen über Fragen des Jugendschutzes bis hin Hollywoods Branchenprozessen.

    Ein Gerichtsstreit versetzt Hollywood in Aufruhr. Denn auch wenn es zuerst um Rechte an Comic-Figuren geht, hängt da längst das MCU dran. Sind die Avengers-Filme in Gefahr? Wir verraten euch alles, was ihr zum großen Rechtsstreit wissen müsst.

    Disney und seine verbundenen Unternehmen

    Wie zuerst das Branchenmagazin Hollywood Reporter berichtet, hat Disney-Tochter Marvel am vergangenen Freitag vor mehreren US-Gerichten in New York und Kalifornien zahlreiche Klagen gegen den langjährigen Comic-Zeichner und Stan-Lee-Erben Larry Lieber sowie gegen Don Heck, Patrick Ditko, Don Rico und Keith Dettwiler, allesamt Erben berühmter Marvel-Zeichner, eingereicht. Ziel der Klage ist festzustellen, dass Marvel auch in Zukunft die alleinigen Rechte an allen Marvel-Figuren, allen voran den Avengers, hat.

    Die Klage ist auch eine Reaktion auf Anträge der Erben der Comic-Autoren bzw. von Lieber. Larry Lieber, der jüngere Bruder von Stan Lee und Miterfinder von u.a. Iron Man und Thor, hat zum Beispiel bereits im Mai 2021 den Antrag gestellt, dass festgestellt wird, dass Marvels alleinige Copyright-Ansprüche auf die Figuren von ihm und seinem Bruder auslaufen. Patrick Ditko, Bruder der Zeichner-Legende Steve Ditko, hat im August 2021 einen entsprechenden Antrag hinsichtlich der Rechte für Spider-Man gestellt.

    Wir wollen euch zunächst erklären, worum denn nun genau gestritten wird und was es zur Folge hätte, wenn Marvel gegen seine Ex-Autoren und deren Nachfahren verliert – vor allem auch für das Marvel Cinematic Universe (MCU). Und auch was für eine Rolle ausgerechnet Konkurrent DC im Prozess spielt, kommt zur Sprache.

    Wer hat das Copyright an Spider-Man und Co.?

    Die große Frage ist, wer in Zukunft nach US-Recht Eigentümer des sogenannten Copyright an all den Marvel-Helden ist.

    Lieber und die Nachkommen der übrigen Autoren berufen sich in ihren Forderungen auf die 1976 eingeführte Section 203 des US-Copyright-Acts. Diese erlaubt es ursprünglichen Schöpfer*innen, die Übertragung von Rechten an ihren Werken nach dem Ablauf einer gewissen Zeit (mindestens 35 Jahre, in Einzelfällen mehr) mit einer Frist von zwei Jahren aufzukündigen. Diese Möglichkeit wollen Lieber und Co. nun in Anspruch nehmen, um ab 2023 wieder selbst Rechte an den Figuren zu haben.

    Marvel und Disney halten dem entgegen, dass die Künstler gar nicht die nötigen Rechte nach dem Urhebergesetz haben. Sie seien nämlich gar nicht die alleinigen Schöpfer, weil sie damals alle von Marvel beauftragt wurden. Das Unternehmen verweist unter anderem auf die sogenannte „Marvel-Methode“ unter der all die Comics entstanden seien.

    Damals war es üblich, dass die verschiedensten Angestellten in der Marvel-Redaktion zusammenkamen, mit Ideen um sich schmissen, gemeinsam brainstormten und am Ende wurde verteilt, wer was detailliert ausarbeitet. Damit seien die Figuren eben nicht die Erfindung einer Person, sondern das Ergebnis des gesamten Marvel-Arbeitsprozesses. Die Marvel-Anwälte verweisen zudem darauf, dass deswegen Zeichner und Autoren wie Lieber eben auch nicht für Figuren, sondern immer pro Comic-Seite bezahlt wurden.

    Was ist die direkte Rechtsfolge?

    Sollten Marvel und Disney obsiegen, bleibt alles so, wie es ist. Die Figuren gehören weiter nur Marvel, der Comic-Konzern kann in allen Bereichen so weitermachen wie bisher.

    Komplizierter wird die Situation, wenn die Autoren und ihre Nachfahren gewinnen. Anders als in einigen Presseberichten zu lesen, erlangen sie dann nicht die vollen Rechte an all den Figuren wieder. Marvel verliert nur die vollen Rechte. Beide Seiten teilen sich bei einem Sieg der Autoren und ihrer Nachfahren die Rechte, was für Marvel vor allem Kosten bedeutet. Denn dann müssten sie die jeweiligen Co-Rechte-Inhaber bei jeder Nutzung der Figur separat an den Einnahmen beteiligen oder sich mit ihnen auf (zum Beispiel jährliche) Pauschalen einigen.

    Das sind die Auswirkungen auf das MCU

    Und genau hier kommen dann auch die Auswirkungen auf das MCU ins Spiel. Lieber und Co. hätten einen Anspruch, künftig deutlich an den Einnahmen, welche durch die großen Kino-Blockbuster und die Disney+-Serien entstehen, zu partizipieren. Für Marvel-Mutter Disney bedeutet dies: Eigene Einnahmen sinken, das Risiko eines Flops steigt.

    Aktuell machen die MCU-Filme aber so viel Gewinn, dass das Unternehmen zwangsläufig in den sauren Apfel beißen würde und halt am Ende einen etwas geringeren Gewinn einfährt. Daher gehen wir davon aus, dass selbst mit einer Niederlage von Marvel und Disney vor Gericht das MCU so schnell nicht in Gefahr ist – zumal der Rechtsstreit in diesem Fall ohnehin vom Großkonzern durch alle Instanzen bis wahrscheinlich sogar zum Obersten US-Bundesgericht, dem Supreme Court, getrieben werden würde, sodass sich die Angelegenheit auf Jahre hinziehen würde. Dazu kommt auch jederzeit die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, also zum Beispiel die Beilegung des Rechtsstreits gegen eine pauschale Summe, die Marvel weiter die alleinige Nutzung erlaubt. Das MCU ist also allein deswegen schon für viele Jahre nicht in Gefahr...

    Und dazu kommt, dass die Chancen für Marvel und Disney, zu gewinnen, nicht schlecht stehen. Das hat auch mit früheren Prozessen in ähnlichen Angelegenheiten zu tun – bereits mit der Beteiligung von Marvel, aber auch mit der von Konkurrent DC.

    Das beste Argument für Marvel ist ein Präzedenzfall von DC

    Marvel selbst hat sich vor knapp zehn Jahren schon in ähnlicher Angelegenheit mit den Erben des legendären Autors und Zeichners Jack Kirby gestritten, der damals Rechte an den X-Men, Spider-Man, Hulk und Thor zurückforderte. Marvel gewann.

    Das Gericht argumentierte, dass Kirby zwar Freelancer war, aber einfach nur als angeheuerte Kraft Material geliefert habe. Die Sache sollte damals zum US Supreme Court weitergehen, aber Marvel und die Kirby-Erben einigten sich vorher außergerichtlich. Die Details dieser Vereinbarung sind nicht bekannt. In der aktuellen Klage argumentieren die Marvel-Anwälte nun, dass die Sachlage identisch ist, die Gerichte daher heute wieder so entscheiden müssten, wie damals geurteilt wurde.

    Noch mehr Munition liefert dabei ein Präzedenzfall von DC. Denn was Marvel aktuell beschäftigt, war dort bereits ab Anfang der 2000er Thema. Die Erben der „Superman“-Erfinder Jerry Siegel und Joe Schuster prozessierten gegen DC. Es ging durch alle Instanzen und zwischenzeitlich wurde sogar Filmfirma Warner Bros. verklagt. Es gab Klagen und Gegenklagen. Bis 2016, über ein Jahrzehnt, zogen sich die zahlreichen Prozesse hin. Am Ende gewann DC in fast allen strittigen Punkten, vor allem in allen wichtigen.

    Dieser Fall dürfte auch eine besondere Rolle spielen, weil ihn die Beteiligten an den neuen Verfahren besonders gut kennen. Während Lieber und Co. mit Marc Toberoff jenen Anwalt anheuerten, der damals auch die Erben der „Superman“-Erfinder vertrat, ist für Disney mit Dan Petrocelli nun ebenfalls jener Anwalt tätig, der damals für DC alle Siege mit seiner Kanzlei einfuhr.

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