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    Verbot von Kinostart für Marvel-Blockbuster "Doctor Strange In The Multiverse Of Madness": Das ist der wahre Grund
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Björn Becher ersinnt mit seinen Kolleg*innen auch mal wilde MCU-Theorien und ist zudem für das berühmteste Kevin-Feige-Meme verantwortlich.

    Vor wenigen Tagen gab es die Meldung, dass ein erstes Land „Doctor Strange In The Multiverse Of Madness“ verboten hat. Nun wurden die Gründe bekannt. Marvel hat sich geweigert, eine Szenen zu schneiden, in welcher „zwei Mütter“ adressiert werden.

    Disney und seine verbundenen Unternehmen

    Als bekannt wurde, dass „Doctor Strange In The Multiverse Of Madness“ in Saudi-Arabien nicht in den Kinos gezeigt werden darf, lag für uns auf der Hand, dass es wohl um die Sexualität der neuen MCU-Heldin America Chavez (Xochitl Gomez) geht. Diese ist in den Comics homosexuell, in Saudi-Arabien sind Darstellungen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen aber verboten. Bereits „Eternals“ durfte deswegen in diesem und weiteren Ländern nicht gezeigt werden.

    Der nun bekannt gewordene wahre Grund für die Verweigerung einer Vorführgenehmigung für „Doctor Strange 2“ hat zwar mit der neuen Figur und auch mit Homosexualität zu tun, ist aber doch anders als gedacht. Wie die französische Nachrichtenagentur AFP (via The Guardian) nun nämlich direkt vom Leiter der in Saudi-Arabien für die Filmzulassung zuständigen Behörde erfahren hat, wird nicht das Liebesleben von Chavez selbst beanstandet. Wir sehen also nicht etwa, dass sie eine Lebensgefährtin hat oder eine andere Frau küsst. Es geht um ihre Eltern.

    In einer einzigen Szene spreche die Figur über ihre „zwei Mütter“. Mit dieser Szene könne der Film aber keine Freigabe bekommen. Man habe daher gebeten, insgesamt zwölf Sekunden zu schneiden. Doch Disney habe sich geweigert.

    Saudi-Arabien sieht kein Verbot, nur eine Aufforderung

    Die saudi-arabische Behörde wehrt sich auch gegen die Formulierung, dass man den Film verboten habe. „Doctor Strange In The Multiverse Of Madness“ sei nicht verboten und werde auch ganz sicher nicht verboten. Dafür gebe es ja keinen Grund. Das bisherige Prozedere sei schließlich nur eine Aufforderung, einen einzigen Schnitt anzusetzen. Bislang habe sich Disney geweigert, dem nachzukommen, aber man habe die Hoffnung, noch für ein Umdenken sorgen zu können. Ohne die zwölf Sekunden könne „Doctor Strange In The Multiverse Of Madness“ in Saudi-Arabien dann auch ganz regulär gezeigt werden, daher könne von einem Verbot keine Rede sein.

    Disney und seine verbundenen Unternehmen

    Da Disney aber bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht hat, solche Schnitte – selbst von wenigen Sekunden – eigentlich nicht tätigen zu wollen (wobei es in Einzelfällen dann wohl doch schon mal getan wurde), wir uns hier nur schwer ein Zurückrudern nach der bereits getätigen Absage vorstellen können und es ohne das Entfernen jener Passage keine Erlaubnis gibt, den Film zu zeigen, existiert faktisch ein Verbot (weswegen wir und die internationale Presse dies auch weiter so nennen) – egal, wie man bei der Behörde die Lage sieht. Auch in Ägypten wurde ein Kinostart übrigens verboten. Es dürfte denselben Grund haben.

    In Deutschland kommt „Doctor Strange In The Multiverse Of Madness“ am 4. Mai 2022 in die Kinos – natürlich auch ohne Kürzungen!

     

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