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    "Assassin's Creed": FSK verkündet Altersfreigabe für die Videospielverfilmung

    Die FSK hat entschieden: Das Action-Abenteuer „Assassin’s Creed“ wird ebenso wie die Haupteile der Videospielvorlagen in Deutschland erst ab 16 Jahren freigegeben sein.

    Twentieth Century Fox

    Bei Adaptionen populärer Videospiele bangen Fans der Vorlagen immer wieder aufs Neue darum, ob es der Geist der Vorlage auch auf die große Leinwand schafft. In Sachen Altersfreigabe steht die Videospiel-Verfilmung „Assassin’s Creed“ der Hauptreihe der zu Grunde liegenden Spiele zumindest hierzulande aber schon mal in nichts nach. Wie die FSK nun bekanntgab, müssen hiesige Kinozuschauer mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Vorstellung des Sci-Fi-Historien-Actioners zu besuchen. In den USA hat „Assassin’s Creed“ hingegen bereits ein sogenanntes PG-13-Rating bekommen, wird also für Zuschauer ab 13 Jahren empfohlen, obgleich auch ein jüngeres Publikum Tickets lösen darf.

    Wie brutal „Assassin’s Creed“ wirklich ausfällt, ist ab dem 27. Dezember 2016 in den deutschen Kinos zu sehen. Dann schlüpft der zum Tode verurteilte Callum Lynch (Michael Fassbender) mittels einer besonderen Maschine in die Haut seines Vorfahren, des Assassinen Aguilar, um zur Zeit der Spanischen Inquisition ein mächtiges Artefakt aufzuspüren, das der machthungrige Templerorden in die Finger kriegen will.

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