Im April lief „Lee Cronin's The Mummy“ nicht nur in Deutschland, sondern auch in Großbritannien in den Kinos. Natürlich wurde der Film dort auch beworben – unter anderem mit Postern in Stationen der Londoner U-Bahn. Diese verstörten aber zahlreiche Menschen. Wie der Guardian berichtet, gingen bei der britischen Werbeaufsicht, der Advertising Standards Authority (ASA), insgesamt 30 Beschwerden ein. Insgesamt vier Streitpunkte um das Poster seien beanstandend worden, einem hat die Behörde jetzt stattgegeben.
Die Werbung mit einem bestimmten Postermotiv zu „Lee Cronin's The Mummy“ ist damit im öffentlichen Raum verboten. Es darf nicht mehr erneut dort eingesetzt werden, wo es wahrscheinlich auch von Kindern gesehen werden kann. Große Auswirkungen dürfte das nicht mehr haben. Der Kinostart im April ist schon seit Monaten vorbei, die Poster sind längst ausgetauscht. Nur künftige Werbungen für zum Beispiel Heimkino-Editionen oder Streamingveröffentlichungen sind davon theoretisch betroffen.
Das verbotene Poster erinnerte zu sehr an ein totes Kind
Das beanstandete Motiv zeigt in Nahaufnahme das Gesicht eines jungen Mädchens. Die Haut ist grau und eingefallen, die Lippen sind ausgetrocknet, ein Auge ist zugeschwollen, während das andere starr ins Leere blickt. Teil des Posters war zudem der Satz: „Some things are meant to stay buried“ – zu Deutsch etwa: „Manche Dinge sollten begraben bleiben.“
Gerade die Kombination aus dem aschfahlen Teint, den rissigen Lippen und dem leblosen Gesichtsausdruck vermittelte nach Einschätzung der ASA den „realistischen Eindruck eines toten Kindes“. Das Motiv könne insbesondere bei jüngeren Kindern Angst und Unbehagen auslösen, so die Behörde. Erschwerend kam deswegen hinzu, dass eines der Poster von einer Kindertagesstätte aus zu sehen war.
So verteidigte Warner die Horrorwerbung
Auch wenn der Streit keine praktischen Auswirkungen mehr haben dürfte, verteidigte Warner die eigene Werbung und wollte das Verbot verhindern. Man argumentierte, das Poster sei verantwortungsvoll gestaltet worden und solle weder Angst noch Anstoß erregen. Bei der abgebildeten Figur handele es sich zudem nicht um ein totes Kind, sondern um eine „lebende Mumie“.
Das Studio verwies außerdem darauf, dass die Figur einen neutralen Gesichtsausdruck habe. Auf sichtbare Gewalt, Blut, eine bedrohliche Pose oder andere explizite Horrorelemente sei bewusst verzichtet worden. Zudem habe der für die Londoner Verkehrsbetriebe zuständige Werbepartner das Motiv ursprünglich für die Veröffentlichung freigegeben.
Hier könnt ihr euch selbst einen Eindruck machen und so entscheiden, was eure Meinung zu dem Motiv ist:
Die ASA ließ sich davon jedenfalls nicht überzeugen. Vor allem das Argument, dass es sich um eine Mumie und nicht um ein Kind handele, verfing nicht. Entscheidend sei nicht allein, was die Figur innerhalb des Films darstelle, sondern welchen Eindruck das Bild ohne weiteren Kontext auf vorbeigehende Menschen mache.
Unser Interview zu einem Horrorfilm, der ab sofort in den deutschen Kinos läuft, gibt es derweil im folgenden Artikel:
"Plötzlich wird man sich bewusst, wozu ein einzelner Mensch fähig ist": Wir sprechen mit Gore-Meister Eli Roth über "Ice Cream Man"