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    5 Jahre Haft: Einer der bestverdienenden Filmstars der Welt wegen Wilderei verurteilt [UPDATE]

    Ein Gericht im nordindischen Rajasthan hat Bollywood-Superstar Salman Khan der Wilderei für schuldig befunden. Das Urteil lautet fünf Jahre Gefängnis. Der unter anderem aus „Tiger Zinda Hai“ und „Tubelight“ bekannte Darsteller will Berufung einlegen.

    Laut Forbes-Rangliste hat Bollywood-Star Salman Khan im vergangenen Jahr 37 Millionen Dollar verdient und gehört damit nur knapp hinter Namensvetter Shah Rukh Khan zu den zehn bestbezahlten Schauspielern der Welt (siehe unsere Bildergalerie unter der Nachricht). Wie populär Salman Khan in seiner Heimat ist, zeigte sich nun auch, als der Darsteller zum wiederholten Male wegen des Vorwurfs der Wilderei vor Gericht stand. Das Gebäude in der Stadt Jodhpur, wo die Verhandlung stattfand, musste von Hunderten Polizisten geschützt werden – so groß war der Andrang der Khan-Fans. All die leidenschaftliche Anteilnahme konnte jedoch nicht verhindern, dass der 52-Jährige zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, wie unter anderem The Guardian berichtet.

    Salman Khan wird zur Last gelegt, bei einer Safari im Jahr 1998 aus einem Auto heraus zwei unter Artenschutz stehende Hirschziegenantilopen erschossen zu haben. Der Star hat die Vorwürfe stets bestritten und seine Anwälte haben angeführt, dass die Tiere genauso gut eines natürlichen Todes gestorben sein könnten. Der Rechtsstreit über die Angelegenheit hat sich über Jahrzehnte hingezogen, nachdem Khan bereits kurz nach dem Vorfall 1998 erstmals verhaftet und 2006 schon einmal zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das damalige Urteil wurde allerdings später aufgehoben und der Star verbrachte nur wenige Tage hinter Gittern.

    Salman Khan kommt auf Kaution frei und legt Berufung ein

    Auch diesmal wurde Khan nach nur zwei Tagen im Gefängnis unter dem Jubel seiner Fans auf Kaution freigelassen. Gegen Zahlung einer Sicherheit von zwei Mal 50.000 indischen Rupien (je etwa 626 Euro) und unter der Auflage, das Land nicht ohne Genehmigung des Gerichts zu verlassen, konnte der Superstar die Haftanstalt verlassen. Das Verfahren wird außerdem in die Berufung gehen - das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Auch in einem Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge und anschließender Fahrerflucht ist er auf ähnliche Weise bisher einer längeren Gefängnisstrafe entgangen, aber dieser Prozess befindet sich ebenfalls weiterhin in der Schwebe.

    Pikanter Hintergrund zu dem Wilderei-Verfahren: Der Hauptbelastungszeuge, der Gewehrschüsse gehört haben will und das Nummernschild von Khans Jagdauto notiert hatte, ist ein Mitglied der Bishnoi-Gemeinschaft in Rajasthan, und diese Sekte betrachtet die betroffene Antilopenart als Reinkarnation ihres 600-jährigen Gurus. Entsprechend bejubelten Angehörige der Bishnoi nach der Urteilsverkündung gegen den Star, wie Salman Khan abgeführt wurde.

    Auf die weitere Karriereplanung Khans hat das Urteil allerdings vorläufig noch keine Auswirkungen, denn die indische Justiz arbeitet notorisch langsam und so dürfte sich das Berufungsverfahren erneut mehrere Jahre hinziehen. Fans dürfen sich also weiterhin unter anderem auf eine Fortsetzung des Hits „Tiger Zinda Hai“ freuen.

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