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    "Das war kein Zufall": "Top Gun 2: Maverick" landet nun von Gericht, weil ein Star des Originals klagt
    Björn Becher
    Björn Becher
    -Mitglied der Chefredaktion
    Seit mehr als 20 Jahren schreibt Björn Becher über Filme und Serien. Hier bei FILMSTARTS.de kümmert er sich um "Star Wars" - aber auch um alles, was gerade im Kino auf der großen Leinwand läuft.

    „Top Gun 2: Maverick“ begeisterte 2022 das Kinopublikum und wurde zum riesigen Erfolg. Doch einer ist ganz und gar nicht glücklich. Der am Originalfilm beteiligte Schauspieler Barry Tubb verklagt nun sogar Hollywood-Studio Paramount...

    Paramount Pictures

    Top Gun“-Schauspieler Barry Tubb will Paramount vor Gericht zerren, weil sein Bild in „Top Gun 2: Maverick“ ohne seine Zustimmung und eine Kompensation verwendet wurde. Vor einem Gericht in Kalifornien wurde so an diesem Mittwoch eine Klage eingereicht. Verlangt wird ein Prozess vor einer Jury, die Tubb sowohl eine nachträgliche Bezahlung für die Nutzung sowie zusätzlichen Schadenersatz zusprechen soll. Die Schadensumme müsse mindestens 75.000 Dollar betragen, eine genaue Höhe solle aber das Gericht entscheiden.

    Doch was greift Tubb genau an?

    Ein Bild von Tubb in "Top Gun 2" - und es stammt nicht aus "Top Gun" selbst

    In „Top Gun 2: Maverick“ finden die Piloten Hangman (Glen Powell) und Coyote (Greg Tarzan Davis) heraus, dass ihr Kamerad Rooster Bradshaw (Miles Teller) der Sohn von Mavericks (Tom Cruise) altem Partner Goose (Anthony Edwards) ist. Die Erkenntnis machen sie mittels eines Fotos. Es ist ein großes Gruppenfoto mit fast zwei Dutzend Personen darauf, doch die Kamera zoomt rein und zeigt in Großaufnahme zentrale Figuren: Maverick und Goose - aber auch Iceman und der Pilot Wolfman. Der wurde in „Top Gun“ von Barry Tubb gespielt. Der Schauspieler ist so für einen kurzen Moment relativ prominent im Sequel sehen.

    Tubb macht nun einerseits geltend, dass er nicht vorab gefragt wurde, ob die Filmverantwortlichen sein Bild nutzen dürfen. Sein originaler Vertrag für den ersten Film sehe auch keine weitere solcher Nutzung vor. Das sein Gesicht nun doch im verspäteten Sequel auszumachen ist, erwecke den falschen Eindruck, dass Tubb irgendwie mit „Top Gun 2“ verbunden sei, den Blockbuster bewerbe oder befürworte. In der Klageschrift wird zudem die Behauptung aufgestellt, dass andere Beteiligte gefragt wurden.

    Daneben weisen der selbst seit rund zehn Jahren nicht mehr in größeren Filmen oder Serien aktive Schauspieler und sein Rechtsbeistand daraufhin, dass eben nicht einfach eine Sequenz aus dem ersten Teil genutzt wurde. Vorlage für das Bild in „Top Gun 2“ bilde vielmehr ein Behind-the-Scenes-Foto. Dies sei zudem noch überarbeitet und verändert worden, womit auch mögliches Copyright an der originalen Fotografie zerstört worden sei.

    Dass Tubb selbst im Film in Großaufnahme zu sehen ist, verdeutliche zudem, dass es sich nicht um einen Zufall handele, sondern es volle Absicht gewesen sei, gerade den Schauspieler und seine Figur Wolfman herauszustellen. Die Nutzung sei also wohl essenziell für die Szene.

    Paramount hat auf die Klage bislang noch nicht reagiert.

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