Nach verweigerter FSK-Freigabe: Elon Musk veröffentlicht Uwe Bolls neuen Film im Internet

Der Selbstjustiz-Thriller „Citizen Vigilante“ mit Armie Hammer sorgt für einige Aufmerksamkeit, seitdem Uwe Boll die verweigerte FSK-Freigabe ausnutzte. Jetzt springt Elon Musk auf den Zug auf. Dabei sind eine Menge Falschaussagen im Umlauf.

Update vom 6 und 7. Juli: Mittlerweile hat der Film übrigens eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren für Kinovorführungen bekommen, wie die FSK selbst mitteilte. Für die Heimkino-Auswertung wurde diese dagegen auch im dritten und damit letzten Anlauf endgültig verweigert. Nachfolgend gibt es unsere ursprüngliche Nachricht:

In einigen Kreisen war „Citizen Vigilante“ in den vergangenen Tagen ein größeres Thema. Denn es gab viel Aufsehen darüber, dass Uwe Boll mit dem Film eine Zensur in Deutschland beklagte. Der Grund: Wie bereits vor über einem Monat bekannt wurde, hat die für die Altersfreigaben für Filme in Deutschland zuständige FSK dem Film in zwei Anläufen selbst eine Freigabe ab 18 Jahren verweigert. Ein dritter Anlauf ist noch anhängig.

Seitdem kursiert der Vorwurf, dass Citizen Vigilante in Deutschland „verboten“ oder „verbannt“ sei - obwohl das überhaupt nicht stimmt, wie wir im Laufe des Artikels erklären werden. Trotzdem stimmt jetzt auch Elon Musk in den Chor ein. Er wiederholt nicht nur Falschaussagen, sondern greift auch zu einer ungewöhnlichen Maßnahme.

Auf seinem Kurznachrichtendienst X, der einmal Twitter hieß, veröffentlichte Musk jetzt „Citizen Vigilante“ in voller Länge und abrufbar ohne jegliche Einschränkungen. Auch ohne bislang erfolgte Veröffentlichung kann man den Film also jetzt auch in Deutschland sehen. Das Video soll für insgesamt 48 Stunden online bleiben.

Darum geht es in "Citizen Vigilante"

Im Mittelpunkt von Uwe Bolls Action-Thriller steht ein Einzelgänger (gespielt von Armie Hammer), der das Vertrauen in das Justizsystem verloren hat und als brutaler Rächer die Strafverfolgung selbst in die Hand nimmt. Sein blutiger Feldzug macht ihn schnell zu einem gefeierten Social-Media-Star.

Für Kontroversen sorgen wohl vor allem die drastische Gewaltdarstellung und die starke politische Schlagseite. Die Kriminellen im Film sind laut Berichten überwiegend Migranten. Uwe Boll beruft sich dabei auf Kriminalitätsstatistiken. In Kritiken aus Ländern, wo der Film bereits anlief, wird ihm vorgeworfen, migrationsfeindliche Ressentiments zu bedienen. Zusätzlich soll es extrem explizite Szenen wie eine vieldiskutierte Gruppenvergewaltigung geben.

Aufmerksamkeit mit Zensur-Vorwurf

Dass der Film in Deutschland angeblich verboten sei, hat Uwe Boll in den vergangenen Tagen reichlich genutzt, um Aufmerksamkeit auf das Werk zu lenken – und das durchaus mit Erfolg, wie das Posting von Elon Musk jetzt zeigt. Bei der Internet-Filmdatenbank IMDb ist der Film nach Musks Post sogar auf Platz 31 der aktuell meistgeklickten Filme vorgerückt.

Wie viele den Film wirklich schauen, bleibt noch abzuwarten. Die knapp 4.000 User-Bewertungen bei der IMDb sind noch nicht herausragend, zumal es Anlass zum begründeten Verdacht gibt, dass sehr viele Fake-Bewertungen darunter sind. Auf der Webseite letterboxd, wo nur die Anzahl der geloggten Views des Films für das Ranking entscheidend ist, liegt „Citizen Vigilante“ gerade einmal auf Platz 795 der aktuell meistgeschauten Filme der Nutzer*innen aus aller Welt.

Ist "Citizen Vigilante" in Deutschland verboten? Nein!

Wichtig ist dazu erst einmal: All der Aufschrei, dass der Film in Deutschland verboten sei und dass eine staatliche Zensur aufgrund der Darstellung krimineller Ausländer stattfindet, ist falsch.

Eine verweigerte FSK-Freigabe ist kein Verbot, sondern kommt immer wieder mal vor – übrigens gerade wenn es um Themen wie Selbstjustiz oder Gruppenvergewaltigungen, egal durch welche Gruppen, geht.

Auch ein Vorwurf der „staatlichen Zensur“ ist in diesem Kontext faktisch falsch. Einen solchen Begriff kann man sehr bewusst nutzen, weil er emotionalisiert und sich hervorragend als PR-Werkzeug eignet. Er ist aber völliger Unsinn.

Doch erklären wir die beiden Aspekte noch einmal getrennt.

Die FSK erklärt: Darum ist es keine staatliche Zensur

Die Verweigerung des FSK-Siegels ist kein staatlicher Akt. Die Abkürzung FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Es handelt sich um eine Einrichtung der Filmwirtschaft selbst, die sich ein eigenes System auferlegt hat, um verlässliche Altersfreigaben zu schaffen und genau dadurch keine staatlichen Eingriffe in diesem Bereich zu haben.

Der Staat wird erst tätig, wenn ein Werk gegen bestehende Gesetze, insbesondere Strafgesetze verstößt. So kann die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz einen Film indizieren oder ein Gericht ihn später wegen Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB) beschlagnahmen. Das ist aber keine nach Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes verbotene Zensur, sondern schlicht die Durchsetzung des geltenden Rechts.

Verboten ist hierzulande die Vorabzensur. Darunter fiele zum Beispiel eine Regelung, dass eine staatliche Behörde ein Werk zwingend prüfen und genehmigen muss, bevor es überhaupt veröffentlicht werden darf. Das ist in Deutschland gerade nicht der Fall. Uwe Boll hätte seinen Film sogar ohne Prüfung veröffentlichten dürfen und darf ihn weiterhin jederzeit ungeschnitten auf den Markt bringen – womit wir beim zweiten Teil sind, warum die Vorwürfe in der geäußerten Form falsch sind.

Die verweigerte FSK-Freigabe erklärt

Wie gerade ausgeführt, gibt es in Deutschland keinen Zwang, einen Film überhaupt bei der FSK prüfen zu lassen. Falls man es doch macht, führte die verweigerte FSK-Freigabe auch nicht zum Verbot. Uwe Boll behauptet, dass man seinen Film künftig nur aus Österreich und der Schweiz nach Deutschland importieren kann.

Er könnte aber die SPIO/JK (Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) anrufen. Diese Kommission prüft den Film nicht mehr nach Jugendschutz, sondern rein nach Strafrecht. Gibt die SPIO/JK ihr Siegel („strafrechtlich unbedenklich“ oder „keine schwere Jugendgefährdung“), darf der Film an Erwachsene verkauft werden. Das kommt immer wieder vor. Brutale Filme wie „Project Wolf Hunting“ und „Kill“ erschienen hierzulande auf diese Weise nach verweigerter FSK-Freigabe und fanden eine große Fangemeinde.

Was aber natürlich stimmt: Eine fehlende FSK-Freigabe kann kommerzielle Konsequenzen haben. Gerade die Kino-Auswertung wird damit erschwert. Multiplex-Ketten zeigen in der Regel keine ungeprüften oder SPIO/JK-geprüften Filme. Ausnahmen gibt es aber – gerade bei kleinen Programmkinos oder im Rahmen von Festivals. Auch die beiden genannten Filme „Project Wolf Hunting“ und „Kill“ waren so auf der Leinwand zu sehen.

Citizen Vigilante
Citizen Vigilante
Von Uwe Boll
Mit Armie Hammer, Costas Mandylor, Alona Hertha

Einen weiteren relevanten Nachteil gibt es zudem im Heimkino. Dort dürfen entsprechende DVDs und Blu-rays nicht offen ausgestellt werden. Viele große Märkte listen solche Filme aus Prinzip nicht. Auch Online-Händler listeten diese Filme lange Zeit überhaupt nicht. Doch das hat sich mittlerweile verändert. Es ist mit Altersnachweis mittlerweile kein Problem an Film mit SPIO/JK-Freigabe zu kommen. Netflix, Amazon Prime Video und Co. nehmen Titel mit nur SPIO/JK-Siegel teilweise nicht in ihr Angebot auf. Wenn ihr zum Beispiel „Project Wolf Hunting“ bei Amazon Prime Video streamt, ist das eine gekürzte Version, die dann doch eine FSK-18-Freigabe bekommen hat. Aber auch das ist nicht generell so Grundsätzlich sind aber Streamingversionen, insbesondere VoDs, auch ohne FSK-Freigabe möglich.

Kommerziell kann die verweigerte FSK-Freigabe sogar genutzt werden. In der Vergangenheit profitierten Filmverleiher auch immer wieder davon, um mit „zu hart für die FSK“ gerade bei Filmnerds für Interesse zu sorgen. Da kann man dann oft gerade noch besonders aufwändige und auch teure Mediabook-Editionen verkaufen.

Und gerade Uwe Boll nutzt die fehlende FSK-Freigabe gerade ebenfalls aus. Ob „Citizen Vigilante“ nur ein Bruchteil des Interesses erzeugt hätte, wenn die FSK einfach eine Freigabe ab 18 Jahren erteilt hätte? Wir sind da skeptisch. Die weltweite Berichterstattung über das Deutschland-Verbot hat sicher in den USA und Co. ein paar Menschen zusätzlich zum Anschauen des Films bewegt, sodass die oben genannten Plätze bei IMDb und letterboxd wohl höher sind als sie ohne all das wären. Und vielleicht wäre auch hierzulande ein teures Mediabook mit SPIO/JK-Siegel drin. Wobei es jetzt ohnehin besonders große Aufmerksamkeit gibt, denn ohne die ganze Debatte hätte Elon Musk den Film ganz sicher nicht auf seinem X-Account gepostet.

Um einen Film, der nach über 40 Jahren jetzt noch eine FSK-Freigabe bekam, geht es derweil im folgenden Artikel:

Weg frei für die Uncut-Veröffentlichung: Slasher-Klassiker erhält ENDLICH seine FSK-Freigabe – nach über 40 (!) Jahren

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Björn Becher
Björn Becher
-Mitglied der Chefredaktion
Rund zwei Jahrzehnte war Björn Becher auch als zugelassener Rechtsanwalt tätig und interessiert sich daher für alle Filmthemen mit Jura-Bezug – von Justizfilmen über Fragen des Jugendschutzes bis hin Hollywoods Branchenprozessen.
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