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    Weil Mönche küssen und trinken: Thailand verbietet Start des Horrorfilms "Arbat"

    Wieder wird über einen Fall von Filmzensur in Thailand berichtet: Diesmal betrifft es offenbar den Horrorfilm „Arbat“. Darin verstößt ein Mönch gegen seinen strengen Moralkodex – es kommt zu Szenen, die unter Verschluss bleiben sollen…

    Im November 2014 kamen thailändische Studenten in die Schlagzeilen, weil sie mit dem „Panem“-Gruß protestiert hätten und anschließend verhaftet worden sein sollen, „Mockingjay 1“ soll aus dem Programm genommen worden sein. Es gibt Berichte über ähnliche, frühere Fälle, in denen die thailändische Regierung die Starts von Filmen verhinderte, da sie sich an Inhalten stieß – nun kommt ein neuer hinzu: Variety und Hollywood Reporter berichten, dass der für Oktober 2015 anberaumte Kinostart des Horrorfilms „Arbat“ abgesagt werden musste. Angeblich stört sich das zuständige Amt u. a. an Szenen, in denen Mönche Alkohol trinken und Zärtlichkeiten austauschen.

    In Kanittha Kwunyoos „Arbat“ – bisher ohne deutschen Kinostart – wird ein junger Mann von seinem Vater dazu gezwungen, Mönch zu werden. Trotzdem wird er mit einem Mädchen aus dem Dorf intim – hier liegt einer der Gründe, mit denen Variety nach von offizieller Seite begründet wurde, warum „Arbat“ nicht im Kino laufen darf. Das Kinopublikum soll demnach keine Mönche in sexuellen Beziehungen sehen, keine Mönche, die Gewalt anwenden, keine Mönche, die Alkohol trinken und auch keine Szenen, die „gegenüber dem Buddhismus respektlos sind“. Laut Wikipedia bekennen sich 95 Prozent der Thailänder zu dieser Religion, der Staat fördere sie.

    Offenbar hatten sich Zuschauer nach Veröffentlichung des „Arbat“-Trailers bei der zuständigen Behörde beschwert und einen Bann gefordert. Sie befürchteten, dass Menschen wegen des Films ihren Glauben verlieren können, schreibt Variety.

    Würde „Arbat“ entsprechend der Beanstandungen umgeschnitten, könnte er doch noch ins Kino kommen. Dem Hollywood Reporter zufolge kündigte das Studio Sahamongkol Film an, „Arbat“ zu verändern und gegen die Zensurentscheidung Beschwerde einzulegen.

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