Höhere Altersfreigabe für "Wicked 2" als noch bei Teil 1 – das ändert sich für euch und das müsst ihr beachten
Björn Becher
Björn Becher
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Seit mehr als 20 Jahren schreibt Björn Becher über Filme und Serien. Hier bei FILMSTARTS.de kümmert er sich um "Star Wars" - aber auch um alles, was gerade im Kino auf der großen Leinwand läuft.

Die FSK hat die Altersfreigabe für das mit großer Spannung erwartete Fantasy-Musical „Wicked: Teil 2“ verkündet – und das mit einer Überraschung. Doch keine Sorge. Auch jüngere Elphaba-Fans können weiter ins Kino. Beachtet aber unsere Hinweise!

Der Mega-Hit „Wicked“ kam im vergangenen Jahr noch mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren in die deutschen Kinos. „Vereinzelt kommt es zu dramatischeren Spannungsmomenten, bedrohlichen Szenen oder zurückhaltenden Gruselmomenten. All dies bewegt sich aber in einem Rahmen, der Kinder ab 6 Jahren nicht nachhaltig ängstigt oder anderweitig überfordert“, urteilte damals das zuständige Gremium der FSK. Bei der Fortsetzung geht man nun davon aus, dass die neuen spannenden Momente und Szenen, in welche Figuren bedroht werden, doch ein klein wenig heftiger sind.

Denn der am 19. November 2025 startende Wicked: Teil 2“ hat jetzt eine Altersfreigabe ab 12 Jahren bekommen. Die ausführliche Begründung liegt noch nicht vor. Diese wird für die Öffentlichkeit immer erst direkt zum Kinostart veröffentlicht.

FSK 12 statt FSK 6!

Für das Gros der „Wicked“-Fans dürfte die neue Altersfreigabe herzlichst egal sein. Wer bereits mindestens 12 Jahre alt ist, kann schließlich den FSK-12-Film genauso bequem schauen wie den FSK-6-Vorgänger.

Doch auch jüngere Zuschauer*innen, die unbedingt wissen wollen, wie es mit Elphaba weitergeht, müssen jetzt nicht befürchten, dies im Kino zu verpassen. Denn auch 6 bis 11 Jahre alte Musical-Liebhaber*innen können trotz der FSK-12-Freigabe weiter ins Kino. Möglich macht dies die sogenannte Parental-Guidance-Regelung.

Das müsst ihr beachten: Die Parental-Guidance-Regelung erklärt!

Laut dieser können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Es ist die einzige Ausnahme innerhalb der FSK-Altersfreigaben. Laut offizieller Erklärung der FSK bekommen „Eltern dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung, den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen“. Die Regelung soll „ein gemeinsames Kinoerlebnis mit der ganzen Familie ermöglichen.“

Jüngere „Wicked“-Fans müssen dabei auch nicht zwingend mit den eigenen Eltern ins Kino. Eltern können die Erziehungsbeauftragung auch anderen volljährigen (!) Person übertragen – zum Beispiel erwachsenen Geschwistern, aber auch befreundeten Eltern. Sollte zum Beispiel eine Freundesgruppe von drei zehnjährigen Kids unbedingt „Wicked 2“ sehen wollen, reicht es auch, wenn ein Elternteil eines der drei Kinder mitkommt.

Um eine Enttäuschung zu vermeiden, empfehlen wir aber, sich die Erziehungsbeauftragung für diesen Kinobesuch von den übrigen Eltern schriftlich bestätigen zu lassen, um dies im Zweifel beim Kinoeinlass vorzeigen zu können. Viele Kinos bieten auf ihren Webseiten auch Vordrucke dafür an. Diese heißen meist Elternzettel, Muttizettel oder auch schlicht Erziehungsbeauftragung.

Mit diesem Wissen hoffentlich viel Spaß im Kino, denn „Wicked: Teil 2“ soll sich wirklich lohnen, wie zumindest die ersten Stimmen zur Fortsetzung versprechen:

"Wicked 2" soll "alle Erwartungen übertreffen": Erste Stimmen versprechen "Fortsetzung, die man nicht verpassen darf"

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