„Wicked“ hat sich letztes Jahr als echter Blockbuster erwiesen. Die bunte Welt von Oz, die opulenten Sets und Kostüme uns die schmissigen Songs konnten junge und alte Kinogänger*innen gleichermaßen begeistern. Mit einer Altersfreigabe ab 6 Jahren war zudem klar, dass es sich hier wirklich um familienfreundliche Kinokost handen würde. Das Urteil der FSK lautete damals: „Vereinzelt kommt es zu dramatischeren Spannungsmomenten, bedrohlichen Szenen oder zurückhaltenden Gruselmomenten. All dies bewegt sich aber in einem Rahmen, der Kinder ab 6 Jahren nicht nachhaltig ängstigt oder anderweitig überfordert“.
„Wicked: Teil 2“ hat jetzt von der FSK eine Freigabe ab 12 Jahren bekommen. Diese Einstufung ergibt sich in erster Linie aus der komplexeren Handlung, die für jüngere Zuschauer*innen stellenweise noch überfordernd sein kann:
„Der Film entwirft abermals in opulenten Bildern eine Märchenwelt mit zahlreichen phantastischen Elementen. Die Geschichte um Themen wie Freundschaft, Loyalität und Versöhnung entfaltet sich in komplexer Erzählweise und mit zahlreichen wirkmächtig inszenierten Actionszenen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind bereits in der Lage, die dramatischen und bedrohlichen Passagen in den Kontext einzuordnen und sich zu distanzieren. Auch mit der teils ambivalent gehaltenen Figurenzeichnung kann diese Altersgruppe bereits umgehen. Die musikalischen Einlagen und das märchenhafte Setting sorgen für ausreichend Entlastung, sodass ab 12-Jährige den Film ohne Überforderung verarbeiten können.“
Der Autor dieses Artikels kann diese Einstufung durchaus nachvollziehen. Neben der komplexeren Handlung ist die Grundatmosphäre in Oz nun deutlich hoffnungsloser geworden. Systematische Unterdrückung und Zwangsarbeit werden thematisiert – und das Schicksal von Prinz Fiyero (Jonathan Bailey) dürfte zarte Gemüter ganz schön fordern. Dennoch ist und bleibt „Wicked: Teil 2“ trotz einiger dunkler Noten im Grunde ein durch und durch familientaugliches Vergnügen.
FSK 12 statt FSK 6
Für den Großteil der „Wicked“-Fans dürfte die neue Altersfreigabe keine Auswirkungen haben. Und selbst Fantasy-Fans zwischen 6 und 11 Jahren können trotz der FSK-12-Freigabe weiter ins Kino – dank der sogenannten Parental-Guidance-Regelung.
Laut dieser können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Diese Ausnahme innerhalb der FSK-Reglung soll laut offizieller Erklärung „Eltern dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung, den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen“.
Es müssen nicht die eigenen Eltern sein!
Auch müssen jüngere „Wicked“-Fans nicht unbedingt mit ihren eigenen Eltern ins Kino gehen. Mütter oder Väter können die Erziehungsbeauftragung an jede volljährige (!) Person übertragen – etwa an erwachsene Geschwister, Oma und Opa oder befreundete Eltern. Möchte also beispielsweise eine Gruppe von drei Zehnjährigen unbedingt „Wicked 2“ anschauen, genügt es, wenn ein Elternteil eines der Kinder die Aufsicht übernimmt.
Damit es am Kinoeingang nicht zu Problemen kommt, empfehlen wir jedoch, sich die Erlaubnis des Kinobesuchs und den übertragenen Erziehungsauftrag schriftlich von den anderen Eltern bestätigen zu lassen. Im Zweifel kann man das Dokument dann einfach vorzeigen. Viele Kinos stellen auf ihren Webseiten passende Formulare zur Verfügung. Diese werden häufig als Elternzettel, Muttizettel oder schlicht Erziehungsbeauftragung bezeichnet.
Wenn ihr derweil wissen wollt, wie viele Jahre „Wicked: Teil 2“ nach „Wicked“ spielt, dann schaut doch einfach mal in diesen Artikel:
Wie viel Zeit ist zwischen "Wicked: Teil 2" und "Wicked" vergangen? Wir geben euch die Antwort