
Wer sich darauf gefreut hat, am langen Oster-Wochenende seinen Lieblingsclub zu besuchen, hat zumindest am heutigen Karfreitag sehr wahrscheinlich Pech – denn bekanntlich gilt am Gedenktag der Kreuzigung Jesu in Deutschland striktes Tanzverbot.
Zwar wird immer wieder darüber diskutiert, inwieweit Regelungen dieser Art im säkulären Deutschland von heute überhaupt noch zeitgemäß sind – doch bevor sie irgendwann vielleicht einmal aufgehoben werden, gelten auch für zahlreiche Kino-Hits noch immer strenge Auflagen.
Mehr als 700 (!) Filmen hat die FSK so keine Freigabe für die sogenannten stillen Feiertage erteilt. Während etwa Allerheiligen nur in katholisch geprägten Bundesländern wie Bayern als solcher gilt, greift das Feiertagsverbot für Tanzveranstaltungen oder bestimmte Filme am Karfreitag bundesweit – deshalb dürfen bestimmte Filme am Tag der Passion Christi weder im Fernsehen ausgestrahlt noch auf der großen Leinwand gezeigt werden.
Gewalt, Sex, Blasphemie und Partys: Das sind die Gründe für Feiertagsverbote
Seit 2015 werden keine Feiertagsfreigaben von der FSK mehr erteilt, weil diese Praxis aus guten Gründen mittlerweile als überholt gilt. Der Status der bereits erwähnten 700 Filme bleibt davon allerdings (bislang) unangetastet. Doch welche Werke stehen eigentlich auf der berüchtigten „schwarzen Liste“ – und warum?
Für ein Aufführungsverbot an stillen Feiertagen kann es mehrere Gründe geben – von exzessiven Gewaltdarstellungen über Kriegsverherrlichung bis hin zu expliziten Sexszenen. Auch so mancher Action-Blockbuster wurde etwa aufgrund von lauten Explosionen als nicht besinnlich genug eingestuft, und – Stichwort Tanzverbot! – ausgelassenes Feiern auf der Leinwand konnte ebenfalls als Grund dienen, eine Feiertagsfreigabe zu verwehren.
Zu guter Letzt waren den Verantwortlichen natürlich Filme ein Dorn im Auge, die einen vermeintlich oder tatsächlich respektlosen Umgang mit religiösen Themen pflegen – das prominenteste Beispiel für diese Kategorie ist mit Sicherheit die legendäre Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“!
"Freitag der 13.", "Aliens" und ... "Heidi"?!?
Auf der Liste sind neben zahlreichen Horrorfilmen (u.a. „Michael Bay's Texas Chainsaw Massacre“, „Freitag der 13.“) und Action-Krachern (z.B. „Aliens – Die Rückkehr“, „Harte Ziele“) auch diverse Titel zu finden, mit denen man vielleicht eher nicht gerechnet hätte. So wurde beispielsweise der Zeichentrick-Klassiker „Heidi in den Bergen“ von 1975 mit einem Feiertagsverbot belegt – ein Film also, der nicht unbedingt im Verdacht steht, mit Sex, Gewalt oder Blasphemie zu provozieren.
Auch Komödien wie „Ghostbusters“, „Police Academy“ oder „Piratensender Powerplay“ sind in der Aufzählung vertreten – ebenso wie der Tom-Cruise-Klassiker „Top Gun“, der den FSK-Beauftragten mutmaßlich wegen seines militärischen Hintergrunds sauer aufgestoßen ist. Die vollständige Liste könnt ihr übrigens hier einsehen!
Wenn ihr dagegen lieber wissen wollt, welche 45 Filme euch der Vatikan dringend ans Herz legt (Spoiler: Es sind bei Weitem nicht nur religiöse Filme!), dann lest auch den nachfolgenden Artikel:
Göttliches Filmvergnügen: Diese 45 wundervollen Filme haben den Segen des Vatikans!