FSK-Überraschung bei Horror-Schocker: Plötzlich ab 16 statt Verbot – das steckt hinter der neuen Freigabe für "Lee Cronin's The Mummy"
Björn Becher
Björn Becher
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Seit mehr als 20 Jahren schreibt Björn Becher über Filme und Serien. Hier bei FILMSTARTS.de kümmert er sich um "Star Wars" - aber auch um alles, was gerade im Kino auf der großen Leinwand läuft.

Es schlug große Wellen, dass „Lee Cronin's The Mummy“ in Deutschland nicht nur eine FSK 18 bekam, sondern auch das seltene Feiertagsverbot ausgesprochen wurde. Doch jetzt plötzlich wurde nicht nur dies aufgehoben. Der Film hat auch eine FSK 16.

In unserer FILMSTARTS-Kritik attestieren wir „Lee Cronin's The Mummy“ eine der fiesesten Horror-Szenen des Jahres zu haben. Sogar eine „spürbare Freude, sein Publikum – im besten Sinne – zu quälen“, machen wir aus. Die ursprüngliche Altersfreigabe ab 18 Jahren verwunderte uns daher nicht wirklich, zumal zuvor aus anderen Ländern bereits ähnliche Freigaben vermeldet wurden.

Etwas überraschender war es da schon, dass die deutsche Altersfreigabebehörde entschied, der Horrorfilm sei nicht zu einer Vorführung an den sogenannten stillen Feiertagen geeignet. Dieses Feiertagsverbot wird in Deutschland nämlich mittlerweile sehr, sehr selten ausgesprochen. Im ganzen Jahr 2025 zum Beispiel nur ein einziges Mal. Was es mit dem Verbot auf sich hat und mehr Informationen findet ihr in unserem Artikel, in dem wir nach der ursprünglichen FSK-Prüfung die Situation darlegten.

Neuprüfung: "Lee Cronin's The Mummy" hat eine FSK-16

Hier wollen wir gar nicht weiter darauf eingehen, weil die alte Freigabe nicht mehr aktuell ist. Wie wir auf der FSK-Seite entdeckten, wird dort „Lee Cronin's The Mummy“ plötzlich mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren gelistet. Auch wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels der Text auf der FSK-Seite immer noch von einer „Alterskennzeichnung FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe“ spricht, prangt oben deutlich das blaue FSK-16-Logo statt des roten FSK-18-Stickers. Auch die offizielle Freigabebescheinigung listet den Film ab 16 Jahren.

Zudem hat uns Filmverleih Warner auf Anfrage bestätigt, dass eine Neuprüfung erfolgt ist und dabei die neue Altersfreigabe FSK 16 erteilt wurde. Wie auch schon aus den Laufzeitangaben ersichtlich wird, ist also die bisher ab 18 eingestufte, ungekürzte Kinofassung jetzt ab 16 Jahren freigegeben.

Freigabeänderung nach Kinostart – was sind die Gründe?

Filmverleiher haben immer die Möglichkeit gegen eine Entscheidung der FSK eine Berufung einzulegen. Dann erfolgt eine zweite Prüfung des Films, die vor einem größeren Gremium, dem sogenannten Hauptausschuss, stattfindet. Dieser besteht aus sieben Personen, während die ursprüngliche Prüfung bei Kinofilmen von einer fünfköpfigen Gruppe getroffen wird. Dagegen kann man in extrem seltenen Fällen noch einmal vorgehen und schließlich als letzte Instanz vor dem neunköpfigen Appellationsausschuss landen.

Dass eine Neuprüfung und Änderung der Altersfreigabe jetzt nach Kinostart erfolgt, ist äußerst selten. Es könnte hier aber am engen Zeitplan liegen. Die eigentliche FSK-18-Freigabe erfolgte nur wenige Tage vor Kinostart. Da eine Berufung vom Verleih schriftlich begründet werden muss, kann das auch einen kleinen Moment dauern. Dann muss noch die Neuprüfung angesetzt werden und das zurückliegende erste Kinowochenende lag auch noch dazwischen. So kam die FSK wohl erst am gestrigen Mittwoch zu einer neuerlichen Prüfung.

Kinos müssen noch aufgeklärt werden

Das Ergebnis dürfte durchaus auch jetzt erst einmal ein wenig Verwirrung sein. Aktuell listen alle von uns geprüften Kinos den Film noch ab 18 Jahren. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass man Horror-Fans im Alter von 16 und 17 Jahren teilweise daher auch noch den Eintritt verweigern wird. Hier hilft es sicher, auf die eingangs verlinkten FSK-Neuprüfungen und diesen Artikel hinzuweisen.

Der deutsche Verleih dürfte aber natürlich alles in die Wege leiten, um die Kinos über die neue Altersfreigabe für „Lee Cronin's The Mummy“ zu informieren. Wir haben parallel die FSK nach der Begründung für die geänderte Einstufung und den zeitlichen Ablauf des Prozesses angefragt und werden diese nachliefern, sobald wir sie erhalten haben.

Falls ihr den Film bereits gesehen hat und euch für eine Erklärung des Endes vom Macher selbst interessiert, haben wir den folgenden Artikel für euch:

Der Macher von "Lee Cronin's The Mummy" erklärt das Ende des FSK-18-Schockers: "Ich bin nicht hier, um euch zu bestrafen"

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